Im Landkreis Gotha ist Geflügelpest bei einem toten Mäusebussard festgestellt worden. Geflügelhalter mit größeren Tierbeständen in Teilen des Kreises müssen ihre Tiere in Ställen oder unter einer vor Wildvögeln gesicherten Vorrichtung unterbringen, wie das Landratsamt Gotha mitteilte. Demnach gilt die Anordnung für mehrere Ortsteile der Gemeinde Drei Gleichen sowie im Ortsteil Apfelstädt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt. Betroffen sind Bestände mit mehr als 50 Tieren.
Im gesamten Landkreis Gotha dürfen keine Ausstellungen, Märkte oder Veranstaltungen mit Geflügel durchgeführt werden. Verendete Wildvögel sollen dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Gotha gemeldet werden.
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