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Ex-Richterin in Corona-Prozess schuldig gesprochen

Die angeklagte ehemalige Richterin sitzt im Landgericht zum Beginn eines Prozesses. / Foto: Bodo Schackow/dpa/Archivbild
Die angeklagte ehemalige Richterin sitzt im Landgericht zum Beginn eines Prozesses. / Foto: Bodo Schackow/dpa/Archivbild

Eine Ex-Richterin ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil sie sich über geltendes Recht hinweggesetzt hat. Hintergrund ist ein Fall aus der Corona-Zeit, der viele Emotionen auslöste.

Sie hat ihrem Vater in der Pandemie Zugang zu einer sterbenskranken Patientin in einem Pflegeheim trotz Besuchsverbots verschafft und damit geltendes Recht missachtet: Mit dieser Begründung hat das Landgericht Gera eine frühere Richterin am Freitag wegen Rechtsbeugung verurteilt. Die zur Tatzeit 33 Jahre alte Frau erhielt laut Gerichtsmitteilung das gesetzliche Minimum von einem Jahr Freiheitsstrafe. Diese sei aber zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau wurde bereits zuvor aus dem Dienst als Proberichterin entlassen.

Vater Zugang zu todkranker Patientin verschafft

Das Gericht sah die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen die Frau, die früher unter anderem als Bereitschaftsrichterin für den Landgerichtsbezirk Gera tätig war, weitgehend bestätigt. Hintergrund des Urteils sind Geschehnisse von vor rund vier Jahren: Der Vater der Angeklagten betreute damals als Pfarrer seelsorgerisch eine 89 Jahre alte Palliativpatientin. Die Heimleitung hatte ihm aber im April 2020 unter Verweis auf bestehende Regeln, die keine Besuche aufgrund der Infektionslage in der Corona-Pandemie zuließen, den Zutritt zu der Seniorin verwehrt. Die Angeklagte soll mit ihrem Vater besprochen haben, dass sie diesem per einstweiligem Rechtsschutz Zugang zum Pflegeheim verschaffen könnte.

So habe der Pfarrer einen entsprechenden Antrag gestellt, als seine Tochter als damalige Bereitschaftsrichterin zuständig gewesen sei. Die Angeklagte soll ihrem Vater per Beschluss den Zutritt zu der todkranken Patientin ermöglicht haben - obwohl sie das als Tochter und somit Befangene nicht hätte machen dürfen. Mit ihrer Entscheidung habe die Angeklagte zum Ausdruck gebracht, «dass sie um ein aus ihrer Sicht materiell gerechtes Ergebnis zu erzielen elementare Verfahrensgrundsätze vorsätzlich übergangen» habe, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.

Die Staatsanwaltschaft hatte in der Verhandlung beantragt, die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung zu verurteilen. Ihr Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

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