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Geichstellungsbeauftragte klagt wegen Kündigung: Kein Urteil

Amtsgericht Erfurt. / Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa
Amtsgericht Erfurt. / Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Die umstrittene fristlose Kündigung der früheren Gleichstellungsbeauftragten Erfurts schlug hohe Wellen. Unabhängig von der öffentlichen Meinung soll nun ein Gericht über die Wirksamkeit entscheiden.

Nachdem sie Vorwürfe mutmaßlicher sexueller Belästigungen am Theater Erfurt öffentlich gemacht hatte, ist die damalige Gleichstellungsbeauftragte der Stadt fristlos entlassen worden. Gegen ihre Kündigung wehrt sich Mary-Ellen Witzmann, was zum Arbeitsgericht Erfurt führte. Doch beim Gerichtstermin am Freitag fiel noch kein Urteil über die Wirksamkeit der Kündigungen, die erst fristlos und dann ordentlich erfolgten.

Stattdessen legte die Vorsitzende Richterin den Streitparteien von Stadtverwaltung und Witzmann ein Güterichterverfahren nahe. Dieses könne ergebnisoffen, vertraulich und unabhängig geführt werden. Bei Güterichterverfahren sollen Streitparteien gemeinsam an einer Lösung arbeiten, statt dass ein Urteil fällt. Besonders tiefer liegende Konflikte, bei denen auch ein Gerichtsurteil mitunter nicht zu einer dauerhaften Lösung führt, sind laut Justizministerium für solche Verfahren geeignet.

Fristlose Kündigung nach Veröffentlichung von Vorwürfen

Die Richterin hob am Freitag auch mit Blick auf das große öffentliche Interesse an dem Fall hervor, dass am Gericht lediglich das Arbeitsverhältnis und die Kündigung im Fokus stünden. Denn der Fall hat vor allem der Umstände wegen auch überregional hohe Wellen geschlagen. Die Stadtverwaltung Erfurt hatte Witzmann Anfang November 2023 zunächst fristlos gekündigt. Witzmann hatte zuvor Vorwürfe mutmaßlicher sexueller Grenzüberschreitungen und Machtmissbrauch am Theater Erfurt öffentlich gemacht.

Dafür hatte sie unter anderem einem Journalisten auf eine Anfrage zu den Vorwürfen am Theater per Mail geantwortet, in der Klarnamen von mutmaßlich Betroffenen genannt wurden. Sie habe mit der Veröffentlichung eigenmächtig gehandelt und direkte Anweisungen des Dienstherrn ignoriert, begründete Rechtsanwältin Susann Lieske-Brühl für die Stadtverwaltung die fristlose Kündigung. Es habe einen Vertrauensverlust gegeben.

Witzmanns Anwälte dagegen argumentierten unter anderem, dass sie die Weitergabe von Informationen von Witzmann an eine Zeitung durchaus gedeckt vom Thüringer Gleichstellungsgesetz sehen. Wobei auch Richterin Hofmann immer wieder betonte, dass das Gesetz an für den Fall entscheidenden Stellen nicht eindeutig formuliert und Witzmann auch dadurch in eine schwierige Lage gekommen sei.

Gesetzesreform in Arbeit

«Wir sind dabei, das Gesetz zu novellieren. Wir hoffen, dass wir es noch bis zur Landtagswahl Anfang September schaffen», sagte Thüringens Gleichstellungsbeauftragte Gabi Ohler. Sie räumte ein, dass das Gesetz nicht überall genau formuliert sei. Es könne aber auch nicht jedes Spannungsfeld durch ein Gesetz ohne Weiteres gelöst werden.

Ohler verfolgte wie viele andere den Gerichtstermin am Freitag als Zuschauerin. Auch Vertreterinnen der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen waren dafür aus Berlin gekommen. Von den Zuschauerplätzen aus erhielt Witzmann Applaus, als sie den Saal betrat.

Witzmann: War Mitwissende in Dingen, die Vorstellungskraft überschritten

Auch Witzmann selbst kam am Freitag vor dem Gericht zu Wort. Sie sprach von einer ungeheuren Belastungssituation, in der sie sich befand, als die Vorwürfe öffentlich wurden. Sie beschrieb ausführlich ihr Vorgehen, nachdem sich eine erste Betroffene bei ihr telefonisch gemeldet hatte, wie sich immer mehr Frauen an sie wendeten und sie sich von der Stadtverwaltung mit der Aufgabe alleingelassen fühlte. «Ich war auf einmal Mitwissende in Dingen, die meine Vorstellungskraft überschritten», so Witzmann, die zeitweise deutlich um Fassung rang. Eine Betroffene habe von sich aus den Kontakt zur Presse gesucht. So erkläre sie sich auch die Anfrage des Journalisten, auf die sie per Mail antwortete. Nächtelang habe sie in der Sache mit sich gerungen.

Am Ende des Gerichtstermins signalisierten beide Seiten, über die Hinweise zum Güterichterverfahren beraten zu wollen. Das Gericht legte vorsichtshalber einen weiteren Verhandlungstermin für den 12. Juni fest.

Theater unter der Lupe

Unabhängig davon, wie das arbeitsrechtliche Verfahren für Witzmann ausgeht, hat sie mit ihrer Arbeit den Stein ins Rollen für Untersuchungen der Vorwürfe und Situation am Theater gebracht. Die Stadtverwaltung gab unter anderem ein erstes Gutachten dazu bei einer Anwaltskanzlei in Auftrag. Diese war laut Stadtverwaltung zu dem Schluss gekommen, dass es Verstöße gegeben habe, aber nichts davon als Straftat verfolgbar sei. Mit einem weiteren externen Gutachten soll auch die wirtschaftliche Führung des Theaters und der Umgang der Stadtverwaltung mit der Affäre untersucht werden. Parallel dazu laufen Untersuchungen des Rechnungsprüfungsamts.

Die Stadt hat das erste Gutachten bislang unter Verweis auf Datenschutzrecht nicht veröffentlicht. Darin enthalten sind auch Namen mehrerer Männer, gegen die Vorwürfe erhoben wurden. Dabei geht es etwa um anzügliche Kommentare über das Äußere von Frauen, um Handgreiflichkeiten, sexualisierte Berührungen oder auch Vorwürfe des Missbrauchs von Machtstellungen.

Infolge der Theater-Affäre geriet unter anderem auch der langjährige Generalintendant des Theaters, Guy Montavon, in die Kritik und wurde als Werkleiter abberufen. Er ist aktuell freigestellt. Die Stadt möchte einen Aufhebungsvertrag mit ihm ausarbeiten.

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