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Erfurt wappnet sich für 174. Weihnachtsmarkt

Vorfreude, schönste Freude: Der Erfurter Weihnachtsmarkt ist der größte in Thüringen. / Foto: Martin Schutt/dpa
Vorfreude, schönste Freude: Der Erfurter Weihnachtsmarkt ist der größte in Thüringen. / Foto: Martin Schutt/dpa

Der Erfurter Weihnachtsmarkt ist ein Touristenmagnet. In diesem Jahr erwartet er vom 26. November bis 22. Dezember die Gäste.

Lichterglanz, Tannengrün und der Duft von Glühwein und gebrannten Mandeln: Vom kommenden Dienstag (26. November) an wird Thüringens Landeshauptstadt wieder zum Ziel von zigtausenden Weihnachtsmarktbummlern. Beim 174. Erfurter Weihnachtsmarkt locken bis zum 22. Dezember unter anderem ein 25 Meter hoher Christbaum, eine 12 Meter hohe Weihnachtspyramide und eine Weihnachtskrippe mit 14 handgeschnitzten Figuren auf den Domplatz zu Füßen von Mariendom und Severikirche. 150 Weihnachtshütten mit Thüringer Erzeugnissen und Handwerkskunst im Angebot verteilen sich quer durch die Altstadt.

Der Erfurter Weihnachtsmarkt ist der größte in Thüringen und auch überregional ein Besuchermagnet. Im vergangenen Jahr hatten nach damaligen Angaben mehr als eine Million Menschen den Erfurter Weihnachtsmarkt besucht. Zu den Höhepunkten gehören der Anschnitt eines Schittchens, wie der Weihnachtsstollen in Erfurt genannt wird, Märchenvorführungen und das Erfurter Weihnachtssingen am Abschlusstag. 

Wieder Ärger wegen Gema

Erfurts Kulturdezernent Tobias Knoblich kritisierte im Vorfeld erneute Steigerungen bei den Gema-Gebühren. Diese beliefen sich in diesem Jahr voraussichtlich auf 80.000 Euro, fast doppelt so viel wie in den vergangenen Jahren. Die Stadt behalte sich vor, gegen die Gebührenberechnung vorzugehen.

Die Gema vertritt die Interessen von Musikschaffenden wie Komponisten und Textdichtern, die Urheber von Liedern und anderen musikalischen Werken sind. Sie verteilt Einnahmen aus Lizenzen für die gewerblich genutzte Musik an sie. Auf Weihnachtsmärkten ist die Debatte um Gema-Gebühren für das Abspielen von Weihnachtsliedern seit Jahren ein Thema. Für eine Reihe traditioneller Lieder werden wegen des abgelaufenen Urheberschutzes allerdings keine Gebühren fällig.

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