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Sesselmann geht im Rechtsstreit in nächste Instanz

Der Landrat des Thüringer Kreis Sonneberg, Robert Sesselmann (AfD). / Foto: Martin Schutt/dpa/Archivbild
Der Landrat des Thüringer Kreis Sonneberg, Robert Sesselmann (AfD). / Foto: Martin Schutt/dpa/Archivbild

In Thüringen haben Medien einen gesetzlichen Anspruch auf Auskünfte von Behörden. Nun gibt es ein Urteil, gegen das der Sonneberger AfD-Landrat Rechtsmittel eingelegt hat.

Der Sonneberger Landrat Robert Sesselmann (AfD) geht gegen eine Verwaltungsgerichtsentscheidung zum Auskunftsanspruch eines Journalisten in die nächste Instanz. Der Landkreis Sonneberg habe gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen Beschwerde eingelegt, teilte das Thüringer Oberverwaltungsgericht am Freitag in Weimar mit.

Per einstweiliger Anordnung hatte das Meininger Gericht den Landkreis verpflichtet, einem Journalisten des Spiegel-Verlags Auskünfte zu erteilen. Sesselmann hatte danach die Prüfung von Rechtsmitteln angekündigt. Eine Begründung der Beschwerde durch den Kreis liege noch nicht vor, so das Oberverwaltungsgericht. Sesselmann ist der erste AfD-Politiker, der 2023 als Landrat und damit in ein kommunales Spitzenamt gewählt wurde.

Das Verwaltungsgericht Meiningen hatte dem Landkreis aufgetragen, «konkrete Auskünfte zu verschiedenen im öffentlichen Interesse stehenden Themenkomplexen zu geben». Anlass war ein Eilantrag eines Reporters des Magazins «Der Spiegel», der auf seinen Auskunftsanspruch entsprechend dem Thüringer Pressegesetz pochte.

Es ging dabei laut Gericht um Auskünfte zur Amtsführung des Landrats Sesselmann. Genannt wurden unter anderem Auskünfte zur Personalentwicklung im Landratsamt Sonneberg seit Amtsantritt des AfD-Politikers oder zur Flüchtlingspolitik sowie zur Umsetzung verschiedener politischen Ankündigungen von Sesselmann im Wahlkampf um das Landratsamt in Südthüringen.

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