Drei Jahre nach seiner Verurteilung wegen Blutdopings an Sportlern hat der Erfurter Sportmediziner Mark S. seine Approbation verloren. Ein entsprechender Widerrufbescheid sei am Dienstag verschickt worden, sagte am Mittwoch eine Sprecherin des zuständigen Landesverwaltungsamts in Thüringen. S. habe allerdings die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Die «Sportschau» hatte zuerst darüber berichtet.
Der Entzug der ärztlichen Zulassung gilt als besonders harte Strafe, die nur selten genutzt wird. Ohne Approbation kann S. nicht mehr als Arzt arbeiten. Die Landesärztekammer Thüringen hatte bereits 2019 ein Berufsrechtsverfahren gegen S. eingeleitet.
Das Landgericht München II. hatte S. im Januar 2021 wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz, der unerlaubten Anwendung von Dopingmethoden im Sport und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Zudem hatte er ein Berufsverbot für drei Jahre erhalten. Er wurde bereits im Sommer 2022 aus der Haft entlassen. Da S. unter Anrechnung der Untersuchungshaft zwei Drittel der Strafe verbüßt habe, wurde ihm die verbliebene Haftzeit erlassen, hatte die Staatsanwaltschaft damals mitgeteilt.
Die lange Dauer bis zum Widerruf der Approbation erklärte die Sprecherin des Landesverwaltungsamts unter anderem damit, dass kein Zeitdruck geherrscht habe: Das im Urteil auferlegte Berufsverbot sei noch gültig gewesen. S. habe also ohnehin nicht praktizieren dürfen. Zudem habe S. seinen rechtlichen Vertreter gewechselt, der Einsicht in die umfangreichen Akten verlangt habe.
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