Ein Hund wird bei der Gassi-Runde angeschossen, ein Pony tödlich verletzt und zehn tote Hundewelpen einfach in einem Sack an einem Feldweg entsorgt: Auch solche extremen Fälle von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz haben die Thüringer Polizei im vergangenen Jahr beschäftigt.
Immerhin: Die Zahl der erfassten Fälle, in denen Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund getötet oder ihnen etwa aus Rohheit erhebliche Schmerzen zugefügt wurde, ist im Vergleich zum Vorjahr nicht gestiegen. So registrierte das LKA im vergangenen Jahr 353 solcher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, 2023 waren es den Angaben nach 369 gewesen.
Verstöße bei der Haltung und wegen gespickter Köder
Die meisten Verstöße seien bei der Tierhaltung von Privatleuten erfasst worden. Auch mit Metallteilen oder Gift präparierte Köder tauchen demnach häufig in den Zahlen auf. Wie erfolgreich die Ermittler bei der Aufklärung dieser Straftaten sind, wird laut LKA nicht erfasst. Das Gesetz sieht bei einer Verurteilung wegen solcher Taten bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafen vor.
Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert derweil immer wieder das Tierschutzgesetz als unzureichend. Es sei unvollständig und teilweise unklar formuliert, so die Kritik.
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