Der Fall um die ohne ihr Baby aus Thüringen verschwundene Mutter beschäftigt die Behörden auch nach dem Auftauchen der Frau in Rheinland-Pfalz weiter. Ermittelt werde nun wegen des Verdachts der Aussetzung, sagte eine Polizeisprecherin. Zuständig sei die Staatsanwaltschaft Meiningen.
Vom Straftatbestand der Aussetzung wird etwa dann gesprochen, wenn jemand einen anderen Menschen, der in dessen Obhut ist, in einer hilflosen Lage im Stich lässt und dadurch Gefahren aussetzt.
Suchaktionen waren erfolglos
Die 36-jährige Mutter hatte sich Mitte Oktober mit ihrem Baby in einem Bungalow in einem Feriendorf in Lauscha (Landkreis Sonneberg) im Süden Thüringens eingemietet. Als Angehörige sie dort besuchen wollten, fanden sie nur das kleine Mädchen vor und alarmierten die Polizei. Das Jugendamt nahm das Kind in Obhut. Mit mehreren größeren Aktionen hatte die Polizei erfolglos nach der Frau gesucht. Wenige Tage später wurde sie aufgrund von Zeugenhinweisen im rheinland-pfälzischen Burgen im Landkreis Mayen-Koblenz entdeckt.
Nachdem ihr Auftauchen bekanntgeworden war, hatte die Polizei mitgeteilt, dass die Frau körperlich wohlauf sei. Ihr Baby war zu diesem Zeitpunkt den Angaben nach weiter in Obhut des Jugendamts. Zum aktuellen Aufenthaltsort der Frau und der Situation des Säuglings äußerte sich die Polizeisprecherin nicht.
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