Thüringen unterstützt Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Neueinstellung von hoch qualifizierten Fachkräften. Dafür stünden in diesem Jahr rund drei Millionen Euro zur Verfügung, teilte das Wirtschaftsministerium der Deutschen Presse-Agentur mit. Pro Arbeitnehmer werde ein Lohnkostenzuschuss von bis zu 48.000 Euro für maximal zwei Jahre gezahlt - das seien bis zu 2.000 Euro monatlich.
Mit der Förderung solle die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren beschleunigt werden, sagte Staatssekretärin Katja Böhler. «Dazu braucht es gute Arbeitsbedingungen und einen attraktiven Lohn.» Das Verfahren bei der Thüringer Aufbaubank sei schlank und unbürokratisch gestaltet. «Jedes Unternehmen weiß innerhalb kürzester Zeit, ob sein Antrag auf Förderung erfolgreich war.»
Erfolge der Förderung seit 2021
In diesem Jahr sind den Angaben zufolge bislang 40 Anträge für derartige Lohnkostenzuschüsse eingegangen. Davon seien 25 bereits bewilligt worden, 15 würden derzeit bearbeitet. Voraussetzung für die Förderung sei, dass die neuen Mitarbeiter über einen Hochschulabschluss verfügten und unbefristet eingestellt würden. Zudem müssten sie in einem nachweislich innovativen Projekt eingesetzt werden, etwa in der Forschung, in der Entwicklung neuer Produkte und Prozesse oder im Vertrieb und der Vermarktung neuer Erzeugnisse.
Finanziert wird dieses Förderangebot aus Mitteln der EU und des Landes. Das Programm existiert seit 2021. Seither sei damit bereits die Einstellung von 75 hoch qualifizierten Beschäftigten in Thüringer Unternehmen gefördert worden, hieß es. Insgesamt wurden dafür rund 3,5 Millionen Euro eingesetzt.
Die Förderung innovativen Personals sei ein Baustein von vielen zur Fachkräftesicherung im Freistaat. In Thüringen wird es einer Studie zufolge in den kommenden Jahren immer schwerer, Ersatz für ausscheidende Mitarbeiter zu bekommen. Das Fachkräftepotenzial im Freistaat sei weitgehend ausgeschöpft, hieß es in einer vom Ifo Dresden veröffentlichten Untersuchung. Demnach werden bis zum Jahr 2035 insgesamt 385.000 Arbeitnehmer aus dem Berufsleben ausscheiden und in den Ruhestand gehen.
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