Angesichts des steigenden Personalbedarfs in der Altenpflege soll in Thüringen die Weiterbildung von ungelernten Pflegehilfskräften ausgebaut werden. Bei mehrjähriger Berufserfahrung sollen diese die Möglichkeit erhalten, nachträglich einen Helferabschluss zu erwerben, wie Bildungs- und Sozialministerium am Dienstag mitteilten. Davon könnten bis zu 2200 Pflegebeschäftigte profitieren. Hintergrund ist eine im vergangenen Sommer in Kraft getretene neue Bundesregelung zur Personalbemessung in der Pflege.
Die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung betrifft Pflegebeschäftigte, die drei Jahre ununterbrochen oder in einem Zehnjahreszeitraum mit Unterbrechungen fünf Jahre als ungelernte Hilfskraft tätig waren. Für einen Helferabschluss benötigen sie demnach einen 200 Stunden umfassenden Vorbereitungskurs, dem eine Prüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Pflegeschule folgt. Eine entsprechend geänderte Schulordnung soll den Ministerien zufolge am 1. August in Kraft treten.
Beim Pflegepersonal wird unterschieden nach Fachkräften mit mindestens dreijähriger Ausbildung, qualifizierten Hilfskräften mit mindestens einjähriger Ausbildung und Hilfskräften ohne Ausbildung. Von der Qualifikation hängt es ab, welche Tätigkeiten das Personal übernehmen darf. Angesichts von Fachkräftemangel wird es für Pflegeheime in Thüringen immer schwieriger, den bislang geforderten Fachkräfteanteil von 50 Prozent bei ihrem Pflegepersonal einzuhalten. Ende Februar unterschritten nach damaligen Angaben des Sozialministeriums 158 Heime diese Quote, was knapp 48 Prozent der 330 stationären Pflegeeinrichtungen entspricht.
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