Während Bayern seine Unis künftig unter Umständen zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichten will, hält Thüringen an seinen Regelungen zu einer möglichst zivilen Forschung fest. Die im Hochschulgesetz festgeschriebenen Zivilklauseln bedeuteten kein generelles Kooperationsverbot mit der Bundeswehr, sagte eine Sprecherin des Wissenschaftsministeriums. Einen Anlass für eine Gesetzesänderung gebe es nicht.
Die bayerische Staatsregierung will Universitäten und Hochschulen mit einem derzeit viel diskutierten Gesetz davon abhalten, eine militärische Nutzung ihrer Forschung über Zivilklauseln zu verbieten. Stattdessen soll ein Kooperationsgebot von Hochschulen und Bundeswehr vorgeschrieben werden, in Fragen der nationalen Sicherheit sogar eine Kooperationspflicht.
In Thüringen ist hingegen seit 2018 festgeschrieben, dass sich die Hochschulen selbstbestimmt eine Zivilklausel geben müssen, «die sich an moralisch-ethischen Standards ausrichtet». Das können die Hochschulen etwa durch Ethikkommissionen oder Genehmigungspflichten für bestimmte Vorhaben sicherstellen. Noch weiter geht das Bundesland Bremen. Dort heißt es: «Die Hochschulen verfolgen in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Zwecke.»
CDU: Hochschulen werden durch Regeln eingeschränkt
Aus Sicht der CDU-Fraktion schränken die Thüringer Regeln die Forschung zu sehr ein. «Wir vertreten die Ansicht, dass sich Thüringen wertvolle Forschungsvorhaben verbaut und der Freistaat dadurch unattraktiver für internationale Forschung wird als andere Länder ohne eine solche Klausel», sagte der hochschulpolitische Sprecher Christian Tischner. In der Grundlagenforschung sei die Unterscheidung ohnehin praxisfern, da nicht absehbar sei, welche Produkte daraus entstehen würden.
«Hochschulen durch ein Gebot zur Kooperation mit der Bundeswehr oder Rüstungsunternehmen zu zwingen, ist aus meiner Sicht ein erheblicher Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit», sagte hingegen der Thüringer Linke-Hochschulpolitiker Christian Schaft. Auch in der neuen geopolitischen Lage sei es richtig, zivile und militärische Forschung zu trennen und größtmögliche Transparenz herzustellen. «Hochschulen sollen zu einer friedlichen Entwicklung der Gesellschaft beitragen und für zivile Zwecke lehren und forschen.»
Ähnlich äußerte sich die SPD-Fraktion: «Wir wollen an der aktuellen Gesetzeslage vorerst nicht rühren. Denn was wir in Thüringen im Moment nicht brauchen, ist eine Debatte über die Zivilklausel.» Einen Vorstoß wie in Bayern lehne die SPD ab.
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