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Cannabis-Vereine können Anbau beantragen

Cannabispflanzen (Mutterpflanzen) der Sorte GSC (Girl Scout Cookies) stehen in einem Aufzuchtszelt unter künstlicher Beleuchtung in einem Privatraum. / Foto: Christian Charisius/dpa
Cannabispflanzen (Mutterpflanzen) der Sorte GSC (Girl Scout Cookies) stehen in einem Aufzuchtszelt unter künstlicher Beleuchtung in einem Privatraum. / Foto: Christian Charisius/dpa

Seit dem 1. April sind der Besitz und private Anbau bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Mit dem gemeinschaftlichen Anbau für den Privatkonsum in Vereinen dauert es etwas länger.

Cannabis-Anbauvereinigungen in Thüringen warten fieberhaft darauf, legal die ersten Hanfpflanzen ziehen zu können. Nun können sie die für den gemeinschaftlichen Eigenanbau notwendigen Formalien angehen. Vom 1. Juli an können entsprechende Anträge im Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum gestellt werden, wie das Infrastrukturministerium am Freitag mitteilte. Das Amt ist für die behördliche Überwachung der Anbauvereine zuständig und prüft, ob die sogenannten Social Cannabis Clubs die gesetzlichen Voraussetzungen für den nichtgewerblichen Eigenanbau von Cannabis erfüllen. Mit den ersten Erlaubnissen für den Anbau in Vereinen sei innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung rechnen.

Hintergrund ist die Teillegalisierung von Cannabis. Seit April ist Erwachsenen der private Eigenanbau von drei Cannabispflanzen pro Person und der Besitz von einer bestimmten Menge erlaubt. In Thüringen gehen Schätzungen des Hanfverbandes von etwa zwei Dutzend Vereinen aus, die gemeinschaftlich Cannabis anbauen wollen. «Nicht nur in den größeren Städten wie Erfurt oder Jena», sagte Sprecher Friedemann Söffing auf Anfrage.

Die Anbauvereinigungen müssen laut Ministerium unter anderem nachweisen können, dass Cannabis mit einem begrenzten THC-Gehalt kontrolliert nur an volljährige Vereinsmitglieder weitergegeben wird. THC (Tetrahydrocannabinol) ist eine Substanz, die berauschend wirkt. Die Vereine müssen auch einen eigens geschulten Präventionsbeauftragten bestimmen.

Die Genehmigung für die Cannabis-Clubs sind zunächst auf sieben Jahre befristet, sie können auf Antrag verlängert werden.

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