Für die Niederlassung in ländlichen Regionen hat das Land in diesem Jahr bislang 20 Ärzten, Zahnärzten und Apothekern in Thüringen einen Zuschuss bewilligt. Dabei geht es um Fördersummen von jeweils bis zu 40.000 Euro, wie eine Sprecherin des Landesverwaltungsamtes auf Anfrage mitteilte. 720.000 Euro wurden ausgeschüttet. Sieben weitere Anträge von Medizinern und Zahnmedizinern werden nach ihren Angaben derzeit bearbeitet. Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte die Niederlassungsförderung im vergangenen November neu geregelt, um die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen.
Unterstützt werden nun nicht nur – wie bisher – Haus- oder Fachärzte, sondern auch Zahnärzte und Apotheker. Zugleich wurde der mögliche Höchstbetrag auf 40.000 Euro verdoppelt, wobei es hier Unterschiede bei den Berufsgruppen gibt und die Förderhöhe auch von anderen Faktoren wie der Einwohnerzahl der Orte abhängt, in denen sich die Heilberufler niederlassen. Nach einer vom Gesundheitsministerium erlassenen Richtlinie gibt es zusätzlich einen Zuschuss von jeweils 5.000 Euro für die Schaffung von Barrierefreiheit.
Mehrere Ablehnungen
Beim Landesverwaltungsamt, das seit November für die Antragsbearbeitung und Bewilligung der Fördergelder zuständig ist, gingen seitdem 31 Anträge von Ärzten, 21 von Zahnärzten und fünf von Apothekern ein. Abgelehnt wurden 20 Anträge. Dies betraf acht Ärzte, neun Zahnärzte und drei Apotheker. Die relativ hohe Ablehnungsquote hängt der Sprecherin zufolge vor allem damit zusammen, dass die Antragsteller bereits vor der Behördenentscheidung mit der Niederlassung begonnen hatten. In zehn Fällen bewilligte die Behörde bis zum Jahresende 2023 noch Förderanträge.
In Thüringen hat sich das Problem der Praxisschließungen ohne Nachfolge zuletzt vor allem bei Zahnärzten zugespitzt, nachdem der Freistaat viele Jahre lang eine der höchsten Zahnarztdichten bundesweit aufgewiesen hatte. Auch der Apothekerverband weist seit geraumer Zeit auf Probleme bei der Nachfolgersuche für in Rente gehende Pharmazeuten hin. Bei Apotheken ist der Zuschuss unter anderem davon abhängig, ob es in einem Umkreis von sechs Kilometern noch weitere Apotheken gibt und ob am Ort eine Arztpraxis oder ein MVZ vorhanden ist. Zu fördernde Apotheken müssen mindestens 3.500 Einwohner versorgen.
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