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Alternative zu Ersatzfreiheitsstrafe wird wenig genutzt

Wer eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen muss, hat mitunter die Möglichkeit gemeinnützige Arbeit zu leisten, statt ins Gefängnis zu gehen. (Symbolbild)  / Foto: Jonas Walzberg/dpa
Wer eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen muss, hat mitunter die Möglichkeit gemeinnützige Arbeit zu leisten, statt ins Gefängnis zu gehen. (Symbolbild) / Foto: Jonas Walzberg/dpa

Laub harken oder auf andere Weise im Verein anpacken: So kann für manche Verurteilte die Alternative zur Haft aussehen. Doch nur wenige machen Gebrauch von der Option. Warum?

Nur wenige Verurteilte in Thüringen entscheiden sich für eine gemeinnützige Arbeit als Alternative zu einer Ersatzfreiheitsstrafe. Im vergangenen Jahr wählten Verurteilte in 163 Fällen die Option auf freie Arbeit statt Gefängnis, wie das Justizministerium auf Anfrage mitteilte. Dabei verhängten die Thüringer Staatsanwaltschaften aber Ersatzfreiheitsstrafen in 3.334 Fällen. Ersatzfreiheitsstrafen werden angeordnet, wenn Verurteilte ihre eigentliche Geldstrafe nicht zahlen können.

Antworten darauf, warum sich nur vergleichsweise wenige Verurteilte für die gemeinnützige Arbeit entscheiden, hat Andrea Elflein. Der Geschäftsleiterin der Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen zufolge haben einige Verurteilte etwa Schwierigkeiten, einem geregelten Alltag zu folgen und schafften es nicht, pünktlich und mehrere Stunden bei der Einsatzstelle zu sein. «Das ist mitunter eine Bevölkerungsschicht, die auch einen Suchthintergrund hat, mit Alkohol oder Drogen», sagt Elflein.

Auch die Frage nach einem Obdach spiele eine Rolle. So würden manche wohnungslose Verurteilte gerade im Winter die Haft vorziehen, um der Kälte im Freien zu entkommen. Grundsätzlich fehle es aber auch an Einsatzstellen, wo die Verurteilten die freie Arbeit leisten könnten. «Es darf eben nur bei gemeinnützigen Vereinen sein und die Einsatzstellen sollten schon halbwegs wohnortnah sein», sagt Elflein. Tafeln, Suppenküchen, manchmal auch Tierheime oder Sportvereine nennt die Expertin als Beispiele für Einsatzorte. 

In Einsatzstellen fehlt es an Personal

Zwar solle die Arbeit für die Verurteilten eine Strafe sein. Im Idealfall würden diese aber nicht nur zum Fegen und Ausmisten in die Vereine kommen, sondern mit ihnen würde auch pädagogisch gearbeitet werden. «Dafür fehlt es aber oft an Personal», berichtet Elflein. Sie räumt ein, dass die Leitung solcher Einsatzstellen mit Anstrengungen verbunden sei, die nicht jeder Verein aufnehmen könne oder wolle. «Dabei ist es so wichtig, den Leuten eine Struktur zu geben. Wir reden von einer Klientel, der vieles noch beigebracht werden muss.»

Auch im vorvergangenen Jahr war der Anteil derer, die zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt wurden, stattdessen aber auf die freie Arbeit setzten, überschaubar: Damals wurde in 290 Fällen mittellosen Verurteilten diese Option gewährt - von 4.204 Fällen, in denen Ersatzfreiheitsstrafen angeordnet wurden. Ebenso zogen es 2023 Straffällige in 270 Fällen vor, Laub zu harken, Müll zu sammeln oder andere gemeinnützige Arbeit zu leisten, statt ins Gefängnis zu kommen. Damals hatten die Staatsanwaltschaften in 4.545 Fällen Ersatzfreiheitsstrafen angeordnet.

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