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Freispruch im Prozess um Turm-Feuer beantragt

Im April brannte der historische Neutorturm in Arnstadt. Nun stehen in diesem Zusammenhang zwei Männer vor Gericht. (Archivbild) / Foto: Christopher Kissmann/dpa
Im April brannte der historische Neutorturm in Arnstadt. Nun stehen in diesem Zusammenhang zwei Männer vor Gericht. (Archivbild) / Foto: Christopher Kissmann/dpa

Nach dem Feuer am Arnstädter Neutorturm stehen zwei Männer vor Gericht. Doch selbst der Staatsanwaltschaft plädiert dafür, den Hauptangeklagten vom Tatvorwurf der Brandstiftung freizusprechen.

Im Prozess um den desaströsen Brand des historischen Neutorturms in Arnstadt plädiert selbst die Staatsanwaltschaft darauf, den Hauptangeklagte vom Tatvorwurf der Brandstiftung freizusprechen. Zwar sei es möglich, dass der Angeklagte den Brand im April zumindest indirekt verursacht haben könnte, so der Staatsanwalt. Allerdings habe im Verfahren mit seinen widersprüchlichen Zeugenaussagen nicht eindeutig aufgeklärt werden können, wer das Efeu am Turm entzündete und somit vermutlich den Brand verantworte.

Weil der 24-Jährige aber bereits im Prozess eingeräumt hatte, Hakenkreuze und andere verbotene rechte Symbole unter anderem am Arnstädter Bahnhof gesprayt und einem Zeugen ins Gesicht geschlagen zu haben, plädierte der Staatsanwalt für eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung.

Auch Verteidigung lehnt Brandstiftungsvorwurf ab

Auch der Verteidiger des Hauptangeklagten beantragte Freispruch vom Tatvorwurf der Brandstiftung, aber eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Der 24-Jährige hatte bestritten, das Feuer gelegt zu haben, die anderen Vorwürfe aber eingeräumt.

Für den mitangeklagten 38-Jährigen beantragte der Staatsanwalt eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung: Der Angeklagte habe in zwei Fällen Notrufe missbraucht und habe gemeinsam mit dem 24-Jährigen und anderen die rechten Symbole gesprayt. Der Anwalt des 38-Jährigen plädierte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung für seinen Mandanten. Auch der Angeklagte hatte die Vorwürfe gegen sich bereits weitgehend eingeräumt.

Bei dem Feuer am 14. April war die Kuppel des Turmes aus dem 15. Jahrhundert abgebrannt. Die Höhe des Materialschadens wird auf rund 500.000 Euro geschätzt.

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