Das Landgericht Erfurt muss erneut über einen Vergewaltigungsfall verhandeln. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Zuvor hatten die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt.
Das Gericht in Erfurt hatte demnach im März 2023 einen Angeklagten wegen schwerer Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof beanstandete daran etwa, dass der Tatbestand einer Geiselnahme im Schuldspruch nicht berücksichtigt wurde.
Der Mann soll die Frau im August 2021 auf einem Waldspaziergang abgepasst, ihr Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und sie ihr unter anderem mit einem Messer mit dem Tod gedroht haben. Im Wald habe der Mann die Frau vergewaltigt. Bei der Frau handelt es sich um die Nebenklägerin. Sie führte mit dem Angeklagten zunächst eine Beziehung. Nach Ende dieser erwirkte die Frau eine Schutzanordnung gegen den Mann, der ihr gegenüber gewalttätig geworden war.
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