Ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen AfD-Landeschef Björn Höcke muss pausieren, bis die Immunität des Landtagsabgeordneten erneut aufgehoben wurde. Das teilte das Landgericht Mühlhausen mit. Die Behörde hatte zuvor die Anklage zugelassen, ohne einen Verhandlungstermin zu nennen. Anfang September wurde ein neuer Landtag gewählt, in den auch Höcke über die Landesliste einzog.
Die Immunitätsaufhebung gilt allerdings nur für die laufende Wahlperiode. Deshalb werde das Verfahren nun vorläufig eingestellt, bis es nach einer erneuten Aufhebung der Immunität nahtlos weitergeführt werden könne, so ein Gerichtssprecher.
Abgeordnete genießen Immunität
Auch die Pressestelle des Landtags verweist dabei auf die Immunitäts-Regelung gemäß der Thüringer Verfassung. So heißt es dort, dass im Falle einer Wiederwahl eines Abgeordneten, dessen Immunität in der vorausgegangenen Wahlperiode aufgehoben worden war, die Aufhebung der Immunität erneut zu beantragen sei.
Landtagsabgeordnete genießen grundsätzlich Immunität, also Schutz vor Strafverfolgung. Wenn eine Staatsanwaltschaft gegen sie ermitteln will, muss der Justizausschuss des Landtags diesen Ermittlungen zustimmen. Der Landtag soll am 26. September zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Auch der Justizausschuss muss sich danach erst neu formieren
Telegram-Posting Grund für Verfahren
Hintergrund des Verfahrens am Landgericht Mühlhausen ist eine Anklage der Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Sie wirft Höcke vor, sich durch einen Post beim sozialen Netzwerk Telegram der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben. Konkret geht es um einen Beitrag, auf Höckes Telegram-Kanal aus dem Jahr 2022 zu einer Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Einwanderer.
Weitere Verfahren gegen Höcke
Gegen Höcke wurden in der vergangenen Wahlperiode für mehrere Ermittlungsverfahren die Immunität aufgehoben. So wurde eine Aufhebung etwa zuletzt im Juli bekannt. Diese hatte die Staatsanwaltschaft Gera beantragt, um wegen des Verdachts zu ermitteln, Höcke habe in einer Rede am 3. Oktober 2022 in Gera den deutschen Staat verunglimpft. Der Regelung nach müsste auch für diesen Fall Höckes Immunität neu aufgehoben werden.
Zudem wurde Höcke zuletzt in zwei Verfahren vor dem Landgericht Halle wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen worden. Beide Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig.
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