Zwei mutmaßliche Mitglieder und ein mutmaßlicher Unterstützer der Eisenacher Neonazi-Kampfsportgruppe «Knockout 51» stehen ab 28. April vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Jena. Das teilte das Gericht mit. Bei einem der Angeklagten soll es sich um einen Gründer und Rädelsführer der Gruppierung handeln.
Der Generalbundesanwalt wirft den drei Männern unter anderem die Mitgliedschaft in beziehungsweise die Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung vor. Die beiden unter anderem wegen Mitgliedschaft Angeklagten sitzen seit Dezember 2023 in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind bislang fast 50 Verhandlungstermine bis Mitte Dezember geplant.
Streit über Zuständigkeit
Zuvor hatte es einen Streit darüber gegeben, an welchem Thüringer Gericht das Staatsschutz-Verfahren verhandelt werden soll. Auf Beschwerde des Generalbundesanwalts entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im März, das Verfahren am OLG zu eröffnen. Das oberste Gericht der Bundesrepublik begründete diesen Schritt damit, dass «das Ermittlungsergebnis bei vorläufiger Bewertung einen hinreichenden Tatverdacht auch in Bezug auf eine terroristische Vereinigung» ergebe.
Das OLG sah sich zunächst nicht zuständig, da in einem früheren Prozess im Zusammenhang mit «Knockout 51» der damals zuständige Senat in der Gruppierung eine kriminelle, aber keine terroristische Vereinigung sah. Der Prozess nun soll vor einem anderen Strafsenat am OLG geführt werden.
Dem Thüringer Verfassungsschutzbericht 2023 zufolge handelt es sich bei «Knockout 51» um eine rechtsextremistische Kampfsportvereinigung.
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