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Betäubte vergewaltigt - Sicherungsverwahrung für Serientäter

Lange Haftzeit und anschließende Sicherungsverwahrung: So fiel das Urteil am Landgericht Erfurt gegen einen 34-jährigen Mann aus, der mehrfach Frauen erst betäubt und dann vergewaltigt hatte. (Archivbild) / Foto: Bodo Schackow/dpa
Lange Haftzeit und anschließende Sicherungsverwahrung: So fiel das Urteil am Landgericht Erfurt gegen einen 34-jährigen Mann aus, der mehrfach Frauen erst betäubt und dann vergewaltigt hatte. (Archivbild) / Foto: Bodo Schackow/dpa

Der Angeklagte hatte eingeräumt, viele Frauen betäubt, dann vergewaltigt und die Taten auch noch gefilmt zu haben. Das Urteil sieht eine lange Haftstrafe und zunächst keine Aussicht auf Freiheit vor.

Einen Tag nach dem Urteil im Vergewaltigungsprozess von Avignon in Frankreich gibt es auch im Prozess gegen einen Serienvergewaltiger aus Erfurt einen Richterspruch. Weil er mehrfach Frauen erst mit K.o.-Tropfen betäubt und sie dann vergewaltigt haben soll, verurteilte das Landgericht Erfurt den Mann zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Damit wird der Angeklagte nach verbüßter Haftstrafe zum Schutz der Allgemeinheit zunächst nicht in Freiheit entlassen werden.

Das Gericht sprach den 34-Jährigen unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung in mehr als einem Dutzend Fällen schuldig. Der Mann hatte die Taten zudem aufgenommen. Er lasse Aggressionen an Frauen aus und missachte sie, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Die Sicherungsverwahrung ordnete sie auch deshalb an, weil der Mann bereits wegen anderer Sexualstraftaten im Gefängnis gesessen hatte und danach wieder zum Täter geworden war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch Staatsanwaltschaft forderte Sicherungsverwahrung

Auf die Spur des Mannes kamen die Ermittler laut Staatsanwaltschaft, weil der Mann versucht hatte, in der Silvesternacht 2023 eine Frau auf der Straße zu überfallen. Im Zuge dessen sei auch sein Handy ausgewertet worden, auf dem entsprechende Aufnahmen gefunden wurden.

Der 34-Jährige hatte bereits am ersten Verhandlungstag über seinen Verteidiger den Großteil der Vorwürfe eingeräumt. Sein Mandant habe unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol gehandelt, so der Anwalt.

Die Staatsanwaltschaft hatte laut Gerichtssprecherin eine Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung gefordert. Dieser Forderung schlossen sich auch die Nebenklägervertreter an. Die Verteidigung stellte keinen eigenen Antrag - außer, dass auf die Sicherungsverwahrung verzichtet werden sollte.

K.o.-Tropfen auch als Vergewaltigungsdroge bekannt

Bemerkenswert im Prozess war unter anderem die Aussage einer jungen Frau, die der nun Verurteilte auf einem Festival erst mit einem präparierten Schnaps betäubt und dann in einem Waldstück vergewaltigt hatte. Im Zeugenstand berichtete sie - nur wenige Meter entfernt von dem 34-Jährigen - zitternd von der Tat und den psychischen Folgen für sie.

Die K.o.-Tropfen stellte der Mann selbst her, etwa aus Felgenreiniger. Darin enthalten sind Bestandteile von GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure), die als Party- aber auch Vergewaltigungsdroge bekannt ist. Als meist farb- und geruchsneutrale Flüssigkeit lässt es sich unbemerkt in Getränke untermischen. 

Prozesse von Avignon und Erfurt

Die Landesvorsitzende der Opferschutzorganisation Weißer Ring, Marion Walsmann, sieht klare Bezüge zwischen dem Fall von Erfurt und von Avignon. In der französischen Stadt verurteilte ein Gericht den Ex-Ehemann von Gisèle Pelicot als Hauptangeklagte wegen schwerer Vergewaltigung zu 20 Jahren Haft. Der Mann hatte seine damalige Frau Gisèle über Jahre immer wieder mit Medikamenten betäubt, missbraucht und von Fremden vergewaltigen lassen. 

«Diese schrecklichen Taten, die durch die Prozesse von Avignon und Erfurt bekannt wurden, zeigen, wie weit wir leider noch entfernt sind vom Idealbild, dass körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde eingehalten werden», so Walsmann. Sie lobte den Mut von Frauen wie Gisèle Pelicot, aber auch der Frauen, die im Erfurter Prozess ausgesagt haben. Nicht die Frauen sollten sich schämen müssen, sondern die Täter geächtet werden.

Verantwortung nicht auf Frauen abschieben

Walsmann appellierte aber auch etwa an Diskotheken-Betreiber, weibliche Gäste mehr vor K.o.-Tropfen in Getränken zu schützen. Zwar gebe es Test-Kits, mit denen Frauen selbst ihre Getränke auf solche Mittel überprüfen könnten. Doch damit würde die Verantwortung auf die Frauen selbst abgeschoben.

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