Die nach dem Überfall vor der Thüringer Staatskanzlei im Sommer 2020 ausgesprochen Haftstrafen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nach eigenen Angaben die Revisionen von zwei Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit hat das Urteil des Landgerichts Erfurt Bestand.
Die Erfurter Richter hatten Ende März vergangenen Jahres zwei der fünf angeklagten Männer wegen mehrerer Körperverletzungsdelikte zu Gesamtfreiheitsstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten und zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die weiteren drei Mitangeklagten erhielten Bewährungsstrafen.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die fünf Männer im Sommer 2020 im Hirschgarten in Erfurt auf zahlreiche Menschen einschlugen, darunter auch mindestens einen Zivilpolizisten. Die Betroffenen wurden zum Teil erheblich verletzt.
Der Hirschgarten liegt direkt vor der Thüringer Staatskanzlei. Allerdings stufte das Gericht den Übergriff anders als die Staatsanwaltschaft weder als geplante Tat noch als Landfriedensbruch ein.
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