Ein Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der Eisenacher Neonazi-Kampfsportgruppe «Knockout 51» soll nun doch am Thüringer Oberlandesgericht (OLG) verhandelt werden. Das bestätigte auch eine Sprecherin des OLG. Wann der Prozess beginne, stehe aber bislang nicht fest.
Zuvor hatte das OLG in Jena bereits eine entsprechende Anklage des Generalbundesanwalts zugelassen. Das Verfahren sollte aber nach Ansicht des OLG nicht dort, sondern vor der Staatsschutzkammer am Landgericht Gera eröffnet werden. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Senat in Jena in «Knockout 51» zwar eine kriminelle, nicht aber eine terroristische Vereinigung sieht.
BGH sieht hinreichenden Tatverdacht auf terroristische Vereinigung
Gegen diese Einschätzung wehrte sich der Generalbundesanwalt - mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun, das Strafverfahren gegen die drei Männer vor einem anderen Strafsenat des OLG zu eröffnen. Das oberste Gericht der Bundesrepublik begründete diesen Schritt damit, dass «das Ermittlungsergebnis bei vorläufiger Bewertung einen hinreichenden Tatverdacht auch in Bezug auf eine terroristische Vereinigung» ergebe.
Bisherigen Erkenntnissen zu «Knockout 51» nach habe die Gruppierung etwa durch willkürliche Gewalttaten gegen missliebige Personen eine «Ordnungsmacht» in einem bestimmten Stadtgebiet sein wollen, sich überregional mit rechtsradikalen Kräften vernetzt und sei in sieben Bundesländern aktiv gewesen. Der BGH berücksichtigte auch Ermittlungsergebnisse, wonach die Neonazi-Gruppierung sich zunehmende bewaffnet haben soll.
Dem Thüringer Verfassungsschutzbericht 2023 zufolge handelt es sich bei «Knockout 51» um eine rechtsextremistische Kampfsportvereinigung.
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