Thüringens AfD-Vize Torben Braga hat Andeutungen von AfD-Kommunalpolitikern über einen möglichen Parteiausschluss von Landesparteichef Björn Höcke als «absurd» bezeichnet. «Die Forderung ist absurd, weil die Mitglieder aus verschiedenen Gründen nicht antragsberechtigt sind», sagte Braga am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.
Zuvor hatten mehrere AfD-Kommunalpolitiker im thüringischen Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in der «Bild»-Zeitung Kritik an Höcke geäußert und seinen Rücktritt gefordert. «Wir fordern seinen Rücktritt und bereiten dazu etwas vor. Bisher mussten alle, die Höcke nicht wollte, irgendwann gehen. Das ist krank, was Höcke macht!», sagte der AfD-Politiker Jörg Gasda der «Bild». Höcke hole «die Ja-Sager, die einfach zu handhaben sind: Das sind Leute, die morgens mit Bier an der Tankstelle stehen.» Der AfD-Kommunalpolitiker Josef Kluy sagte der «Bild»: «Nicht wir müssen aus der Partei geworfen werden - wenn, dann Höcke (...)»
Hintergrund des Streits in Saalfeld-Rudolstadt sind zwei konkurrierende AfD-Listen für die Kreistagswahlen, die in Thüringen am 26. Mai stattfinden. Die eine Liste - rund um den Landtagsabgeordneten Karlheinz Frosch - trägt den offiziellen Namen der AfD. Vom Thüringer AfD-Chef Björn Höcke unterstützt wird aber eine andere - ohne AfD-Namen, stattdessen unter dem Label «Alternative für den Landkreis».
Auf der AfD-Liste um Frosch standen nach Ansicht des Landesverbands zu wenige Kandidaten. Also sollte die Liste annulliert und eine neue gewählt werden. Dagegen wehrte sich Frosch, der im Landtag auch Alterspräsident ist, juristisch. Also kreierten andere AfD-Mitglieder eine neue Liste und sammelten Unterschriften für die Zulassung - mit Erfolg. Nun werden voraussichtlich zwei konkurrierende Listen auf dem Wahlzettel stehen, hinter denen in beiden Fällen AfD-Mitglieder stecken.
Braga sagte, dass gegen insgesamt neun AfD-Mitglieder aus der Region ein Parteiausschlussverfahren beantragt wurde. Zugleich habe der Landesvorstand die «sofortige Entziehung der Mitgliedsrechte» von sieben dieser Personen beschlossen. Dies gelte bis zu einer Entscheidung des Schiedsgerichts. Die Betroffenen dürften damit nicht an Parteitagen teilnehmen und seien auch nicht antragsberechtigt beim Schiedsgericht. Die Forderung nach einem Parteiausschluss von Höcke gehe also ins Leere, sagte Braga.
Hinzu kommen laut Braga Regeln der AfD-Satzung in Thüringen. Demnach können Ordnungsmaßnahmen gegen Vorstandsmitglieder nur von einem übergeordneten Vorstand beantragt werden. Bei Mitgliedern des Landesvorstands wie Höcke, müsse der Antrag vom Landesvorstand oder dem Bundesvorstand kommen.
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