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Entscheidung über Kündigung von Ex-Gleichstellungsbeauftragten erst im kommenden Jahr

Erst im kommenden Jahr soll die Kündigung der früheren Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Erfurt am Arbeitsgericht verhandelt werden. (Symbolbild) / Foto: Martin Schutt/dpa
Erst im kommenden Jahr soll die Kündigung der früheren Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Erfurt am Arbeitsgericht verhandelt werden. (Symbolbild) / Foto: Martin Schutt/dpa

Juristische Entscheidung zur Kündigung der Erfurter Ex-Gleichstellungsbeauftragten Mary-Ellen Witzmann erst im kommenden Jahr. Geplante Wiedereinstellung scheiterte am Personalrat.

Eine juristische Entscheidung um die Kündigung der Erfurter Ex-Gleichstellungsbeauftragten Mary-Ellen Witzmann zeichnet sich erst für das kommende Jahr ab. Erst im April soll am Arbeitsgericht Erfurt in einer öffentlichen Sitzung wieder über die außerordentliche Kündigung verhandelt werden, wie das Gericht mitteilte. 

Noch im Herbst hatte sich eine Lösung für den Streit abgezeichnet. Doch eine geplante Wiedereinstellung Witzmanns an anderer Stelle im städtischen Dienst scheiterte am Personalrat, der dem Vorhaben nicht zustimmte. Oberbürgermeister Andreas Horn (CDU) musste einen bereits ausgehandelten Vergleich mit Witzmann widerrufen.

Witzmann hatte Vorwürfe mutmaßlicher sexueller Grenzüberschreitungen und Machtmissbrauch am Theater Erfurt öffentlich gemacht und war daraufhin im November 2023 entlassen worden. Die Entscheidung wurde teils scharf kritisiert und Witzmann hatte dagegen geklagt.

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