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Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt nicht gegen Thüringer AfD-Spitze wegen Volksverhetzung

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat zur Anzeige, die der Grünen-Politiker Bernhard Stenge als Privatperson gegen die Thüringer AfD-Spitze gestellt hat, entschieden. (Symbolbild) / Foto: Martin Schutt/dpa
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat zur Anzeige, die der Grünen-Politiker Bernhard Stenge als Privatperson gegen die Thüringer AfD-Spitze gestellt hat, entschieden. (Symbolbild) / Foto: Martin Schutt/dpa

Staatsanwaltschaft Erfurt stellt Ermittlungen gegen Thüringer AfD-Spitze wegen Volksverhetzung ein.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt nach einer Anzeige wegen des Verdachts auf Volksverhetzung nicht gegen die Thüringer AfD-Spitze. Es liege kein Straftatbestand vor, sagte ein Sprecher der Behörde.

Vor der Landtagswahl im August hatte der Grünen-Politiker und geschäftsführende Thüringer Umweltminister Bernhard Stengele als Privatperson über eine Anwaltskanzlei die Anzeige gegen die beiden AfD-Landessprecher Björn Höcke und Stefan Möller als Vertreter der Partei gestellt. Der Verfassungsschutz stuft die Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistisch ein und beobachtet sie.

Liedzeilen gaben Anstoß

Hintergrund der Anzeige waren Textzeilen eines Liedes des Lyrikers Franz Langheinrich (1864 – 1945), das dem Programm der AfD zur Landtagswahl im September vorangestellt worden war. Langheinrich habe der völkisch-nationalistischen Szene angehört, er sei Teil der nationalistischen «Deutschen Kunstgesellschaft» gewesen, hieß es in der Begründung der Anzeige. Der AfD-Landesverband hatte damals mit Blick auf die Anzeige von einem Missbrauch der Justiz gesprochen. An dem Gedicht sei nichts Verwerfliches zu finden.

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