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Verfassungsgericht: Fünf-Prozent-Klausel bleibt

Die Fünf-Prozent-Hürde in Thüringe bleibt bestehen. (Symbolbild) / Foto: Martin Schutt/dpa
Die Fünf-Prozent-Hürde in Thüringe bleibt bestehen. (Symbolbild) / Foto: Martin Schutt/dpa

Beim Einzug von Parteien in den Thüringer Landtag gibt es Hürden. Diese werden vor der Landtagswahl nicht weggeräumt.

Thüringens Verfassungsrichter haben einen Antrag der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) zur vorläufigen Außerkraftsetzung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Landtagswahl am Sonntag abgelehnt. Die Kleinpartei wollte erreichen, dass nach der Wahl am 1. September auch Parteien in den Landtag einziehen können, die weniger als fünf Prozent der Stimmen bekommen.

Hürde in Verfassung festgelegt 

Der Antrag der Partei sei unzulässig, erklärte das Verfassungsgericht in Weimar. Die Fünf-Prozent-Sperrklausel habe ihre Grundlage unmittelbar in der Thüringer Verfassung. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof sei nicht befugt, die Norm der Verfassung und die entsprechende Bestimmung im Thüringer Landeswahlgesetz vorläufig außer Kraft zu setzen. Wann eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren erfolge, sei noch offen. 

Der ÖDP ging es nach eigenen Angaben nicht nur um ihre eigenen Interessen. «Es geht ihr hier auch um die Gewährleistung einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Thüringer Landtag ohne die Stimmen der Abgeordneten der AfD», hatte die Partei die Anrufung des Verfassungsgerichts begründet. 

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