In Thüringen sind in diesem Jahr im Zuge der Weihnachtsamnestie sieben Gefangene vorzeitig entlassen worden. Das entspricht in etwa der Zahl des Vorjahres, als sechs Häftlinge per Gnadenerlass vorzeitig frei kamen, teilte das Justizministerium mit. Wie viele Hafttage damit eingespart werden, dazu machte das Ministerium keine Angaben. In Thüringen öffnen sich für Inhaftierte bereits seit 2002 nach Einzelfallprüfungen die Gefängnistore vorzeitig in der Adventszeit.
Doch nicht jeder der infrage kommenden Inhaftierten will die Feiertage in Freiheit verbringen. So lehnte im vergangenen Jahr den Angaben nach ein Gefangener eine vorzeitige Entlassung ab. Zu den Gründen würden keine Erkenntnisse vorliegen, hieß es weiter.
Vorgaben für vorzeitige Freiheit
Die vorzeitige Entlassung ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Weihnachtliche Milde erfährt unter anderem nur, wer sich hinter Gittern einwandfrei verhalten hat und dessen Entlassungstermin ohnehin zwischen Ende November und Anfang Januar ansteht. Zudem darf die Haftzeit nicht mehr als zwei Jahre betragen.
Der Erlass hat nach Ministeriumsangaben aber auch ganz pragmatische Gründe. So könnten die Betreffenden noch vor den Feiertagen die notwendigen Behördengänge erledigen, bevor sie dann im neuen Jahr wieder in den Alltag starten. Ihre Haftzeit hätte regulär teils bis zum 3. Januar 2025 gedauert. In den Thüringer Gefängnissen sitzen derzeit mehr als 1.300 Häftlinge ein.
Ein bundesweiter Blick
Die sogenannte Weihnachtsamnestie gibt es in vielen Bundesländern. In Berlin etwa kommen in diesem Jahr fast 100 Häftlinge früher frei, in Nordrhein-Westfalen sind es rund 250, in Mecklenburg-Vorpommern knapp 20 und in Sachsen-Anhalt 19. Die Zahlen sind allerdings noch vorläufig.
2023 durften nach damaligen Zahlen bis Mitte Dezember bundesweit rund 1.000 Straftäter das Gefängnis vorzeitig entlassen. Bayern begnadigt prinzipiell nie zum Jahresende.
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