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Wohnkostenlücke belastet Bürgergeldempfänger in Thüringen

Eine Wohnkostenlücke ergibt sich, wenn in eine Bürgergeld-Haushalt die staatlich gezahlte Pauschale, die für die Miete vorgesehen ist, nicht ausreicht.  / Foto: Lino Mirgeler/dpa
Eine Wohnkostenlücke ergibt sich, wenn in eine Bürgergeld-Haushalt die staatlich gezahlte Pauschale, die für die Miete vorgesehen ist, nicht ausreicht. / Foto: Lino Mirgeler/dpa

Für Miete und Heizkosten müssen Bürgergeldempfänger trotz staatlicher Unterstützung selbst zuzahlen, da ihre Wohnung als nicht angemessen gilt.

Für Miete und Heizkosten müssen Bürgergeldempfänger in vielen Fällen trotz staatlicher Unterstützung selbst in die Tasche greifen, weil ihre Wohnung als nicht angemessen gilt. Im vergangenen Jahr betraf das in Thüringen 11,2 Prozent der Haushalte mit Bürgergeld und anerkannten Kosten der Unterkunft, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe Die Linke im Bundestag hervorgeht. 

Im Jahresdurchschnitt ging es demnach dabei in Thüringen um 6.501 Haushalte. Rund 90 Euro mussten diese monatlich durchschnittlich selbst bestreiten, etwa aus dem eigentlich zur Sicherung des Lebensunterhalts gedachten Regelbedarf oder aus Ersparnissen. Das machte rund 18 Prozent der gesamten Wohnkosten aus. Bundesweit waren rund 320.000 Bürgergeld-Haushalte von dieser sogenannten «Wohnkostenlücke» betroffen. Sie mussten durchschnittlich jeden Monat 103 Euro selbst zahlen.

Von 58 Euro bis 190 Euro 

In Thüringen zeigten sich deutliche je nach Region teils große Unterschiede bei der Höhe der durchschnittlichen monatlichen Zuzahlungen. Besonders hoch fielen diese im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt aus mit fast 190 Euro. In der Stadt Weimar lagen sie bei rund 138 und in Erfurt bei knapp 114 Euro. Dagegen mussten Betroffene im Landkreis Hildburghausen etwa 58 Euro und im Kyffhäuserkreis rund 62 Euro für Miete und Heizung draufzahlen.

Wohnkostenlücke: Wenn der Staat das Zuhause für unangemessen hält 

Eigentlich sollen Wohnkosten, also Miete und Heizkosten, bei Bürgergeld-Empfängern vom Staat übernommen werden. Das gilt aber nur, wenn diese als angemessen bewertet werden. Dafür dürfen Miete und Wohnungsgröße bestimmte regional festgelegte Richtwerte nicht überschreiten. Wer in einer zu großen Wohnung lebt, wird aufgefordert, umzuziehen oder etwa ein Zimmer unterzuvermieten.

Sozialverbände kritisieren, dass die festgelegten Mietgrenzen vielerorts unrealistisch seien. Oft hätten Betroffene überhaupt keine Chance, eine günstigere Wohnung zu finden. Sie müssten dadurch immer höhere Beträge zuzahlen - und das Geld fehle dann für Lebensmittel, Kleidung und Bildung. «Wer im Bürgergeld überhaupt noch eine Wohnung in Innenstädten bekommt, zahlt drauf und spart sie sich vom Munde ab», sagte die Linken-Abgeordnete Caren Lay der Deutschen Presse-Agentur.

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