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BUND klagt gegen Gips-Probebohrungen

Gips-Probebohrungen im Südharz? Darüber entscheidet nun ein Gericht. (Archivfoto) / Foto: Swen Pförtner/dpa
Gips-Probebohrungen im Südharz? Darüber entscheidet nun ein Gericht. (Archivfoto) / Foto: Swen Pförtner/dpa

Im Südharz will ein Unternehmen Erkundungsbohrungen für einen möglichen Gipsabbau durchführen. Dafür gibt es zunächst grünes Licht. Nun liegt der Fall bei Gericht.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) will Gips-Probebohrungen im Südharz auf dem gerichtlichen Weg verhindern. Einem Sprecher des Verwaltungsgerichts Halle zufolge ging ein Eilantrag des BUND gegen den Landkreis Mansfeld-Südharz ein. Zugleich habe der BUND um den Erlass eines sogenannten Schiebebeschlusses gebeten. Damit solle das Gericht dafür Sorge tragen, dass mit den Bohrungen nicht begonnen werden dürfe, solange das Eilverfahren beim Verwaltungsgericht anhängig sei. Der BUND befürchte, dass ansonsten schon während des Eilverfahrens in die Natur eingegriffen und Fakten geschaffen würden. 

Anfang Dezember hatte der Landkreis Mansfeld-Südharz den umstrittenen Erkundungsbohrungen für den Gipsabbau im Biosphärenreservat im Südharz zugestimmt. Landrat André Schröder (CDU) hatte betont, die Pläne seien mit dem Schutzstatus des Gebiets vereinbar. Es handele sich um geringfügige Eingriffe ausschließlich auf Wegflächen. Die Entscheidung zu den Erkundungsbohrungen sei ausdrücklich keine Entscheidung über die Rohstoffgewinnung selbst, so Schröder.

Antwort des Landkreises steht aus

Das Verwaltungsgericht will nun vom Landkreis wissen, ob die streitigen Maßnahmen vorerst ruhen. Eine Antwort des Landkreises stehe noch aus, erklärte der Gerichtssprecher. In der Sache rüge der BUND ausführlich eine Verletzung seiner Beteiligtenrechte sowie ungerechtfertigte Eingriffe in die Natur, weil unter anderem die Bohrungen in Gebieten stattfinden sollen, bei denen es sich um FFH-, Naturschutz- und Biosphärengebiete handele. Zudem rüge der BUND eine unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfung und eine fehlende wasserrechtliche Erlaubnis, so der Gerichtssprecher.

BUND-Landesgeschäftsführer Christian Kunz erklärte: «Die aktuellen Beschwichtigungen, es seien nur Probebohrungen und kein Abbau, sind Augenwischerei. Sobald erst einmal gebohrt und ein erträgliches Gipsvorkommen nachgewiesen wurde, ist die Naturzerstörung besiegelt».

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