Um das Leid von Straßenkatzen in Thüringen zu mindern, möchte der Landestierschutzverband im Landtag für eine flächendeckende Katzenschutzverordnung im Land werben. Eine entsprechende Petition haben die Tierschützer bereits auf den Weg gebracht. «Unser Ziel ist es, mindestens 1.500 Unterschriften bis zum 30. September zu gewinnen, damit wir eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss erreichen», heiß es beim Verband.
Die landesweite Verordnung soll nach Willen der Tierschützer etwa eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit Freigang beinhalten. «Unkastrierte Katzen, ob aus Privathaushalten oder freilebend, tragen erheblich zur unkontrollierten Vermehrung bei», sagte der Vorsitzende des Landestierschutzverbands Kevin Schmidt. «Wir appellieren an alle Katzenhalter, ihre Tiere kastrieren zu lassen, um das Wachstum der Katzenpopulation einzudämmen und so das Elend für Streunerkatzen zu verringern.»
Straßenkatzen seien meist auf sich allein gestellt, müssten gegen Krankheiten, Parasiten und Mangelernährung kämpfen, so der Verband. Auch eine «Chip»-Pflicht sei sinnig: Tierärzte implantieren Haustierkatzen einen Transponderchip mit Identifikationsnummer, sodass entlaufene Samtpfoten ihren Besitzern übergeben werden können.
Kommunen können Katzenschutzverordnung erlassen - müssen es aber nicht
Bislang können Thüringens Kreise und kreisfreie Städte selbst entscheiden, ob sie eine sogenannte Katzenschutzverordnung erlassen. Nicht alle Kommunen machen von der Möglichkeit aber Gebrauch. Eine landesweite Regelung, wie vom Tierschutzverband gewünscht, gibt es bislang nicht.
Kritik, dass eine Kastrationspflicht nicht kontrolliert werden könne, weist der Deutsche Tierschutzbund zurück, zu dem der Landesverband gehört. Die Tierschützer argumentieren, dass es kaum Verordnungen gebe, die vollumfänglich kontrolliert würden. Mit einem Gesetz würde aber die soziale Kontrolle gestärkt, in dem Tierärzte und Tierschutzvereine Halter auf die Kastrationspflicht hinweisen würden, so das Argument.
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