Der Thüringer Landtag hat den Weg für die vom Bund geplante Krankenhausreform bereitet. Die Abgeordneten stimmten am Freitag mehrheitlich einer Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes zu. Damit gilt eine rechtliche Voraussetzung für die Umsetzung der Reform im Freistaat als erfüllt.
Mit der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebrachten Reform soll das Vergütungssystem der Kliniken mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert und vom finanziellen Druck zu immer mehr Fällen gelöst werden. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Statt der Fachgebiete soll es künftig Leistungsgruppen geben - die mit einheitlichen Qualitätsvorgaben bei Ausstattung, Personal und Behandlungserfahrung der Kliniken einhergehen. Dieser Begriff findet nun auch Einzug in das Thüringer Krankenhausgesetz.
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