Er soll sich ein Wettrennen mit einem Arbeitskollegen geliefert haben, das mit dem Unfalltod einer 21-Jährigen endete: Am Landgericht Gera hat der Prozess gegen einen 25 Jahre alten Autofahrer begonnen. Laut Anklage hat er bei einem gefährlichen Überholmanöver mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit den Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug verursacht. Dabei starb im Juli vergangenen Jahres eine 21-Jährige. Der Beifahrer des Angeklagten wurde schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb Mord und versuchten Mord vor.
Angeklagter: Schäme mich für die Tat
Der 25-Jährige ließ über seine Verteidigung erklären, er schäme sich für seine Tat und drückte sein tiefes Bedauern und Beileid gegenüber den Eltern des Opfers aus, die als Nebenkläger in dem Prozess auftreten. Ermittelt wird außerdem auch gegen den Arbeitskollegen, der das Fahrzeug fuhr, das der Angeklagte zu überholen versucht hatte. Er sollte in dem Verfahren als Zeuge gehört werden, hat jedoch die Aussage verweigert.
Seit 2017 sind verbotene Kraftfahrzeugrennen eine Straftat, zuvor wurden sie als Ordnungswidrigkeit geahndet. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen mit Haftstrafen geahndet werden. Dass es deshalb zu einer Anklage wegen Mordes kommt, ist aber dennoch eine Seltenheit.
Illegales Autorennen auf kurviger Landstraße
Auf der Heimfahrt von seiner Arbeitsstelle auf der kurvigen Kreisstraße 501 bei Oppurg im Saale-Orla-Kreis soll der Angestellte eines Recycling-Unternehmens nicht nur viel zu schnell gefahren sein. Er habe auch mehrfach riskante Überholmanöver versucht, um seinem vorausfahrenden Kollegen mit seinen Fahrkünsten zu imponieren, so die Anklage. Schließlich prallte der Wagen des 25-Jährigen mit dem entgegenkommenden Fahrzeug einer jungen Frau zusammen. Die 21-Jährige erlag noch am Unfallort ihren Verletzungen.
Der angeklagte Afghane mit deutscher Staatsbürgerschaft wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Er sitzt seit Juli in Untersuchungshaft und wurde dem Gericht in Handschellen vorgeführt.
Der Autofahrer habe billigend sowohl den Tod seines Beifahrers als auch den seines Opfers in Kauf genommen, so die Anklage. Da er die Strecke - seinen täglichen Arbeitsweg - genau kannte, müsse ihm die Gefährlichkeit seines Überholversuchs in einer schwer einsehbaren Kurve außerdem vorab bewusst gewesen sein.
Nach Unfall wieder am Steuer - ohne Führerschein
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten zudem Fahren ohne Führerschein vor. Kurze Zeit nach dem Unfall soll er erneut am Steuer eines Fahrzeugs gesessen haben, obwohl seine Fahrerlaubnis beschlagnahmt gewesen war.
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten