Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt sich Ende August mit der Verurteilung eines Familienrichters, der mit einer Entscheidung unter anderem die Corona-Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen kippen wollte. Das Landgericht Erfurt hatte den Mann im vergangenen August der Rechtsbeugung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt - ausgesetzt zur Bewährung. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hätten gegen das Urteil Revision eingelegt, teilte der BGH mit. Darüber wolle der Karlsruher Senat am 28. August verhandeln.
Der Familienrichter des Amtsgerichts Weimar hatte im April 2021 mit einer von ihm verfassten Entscheidung unter anderem verfügt, dass Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des damals geltenden Hygienekonzepts des Thüringer Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Dazu hatte er mehrere Gutachten eingeholt und diese in seiner Entscheidung zitiert. Seine Entscheidung wurde später durch Folgeinstanzen aufgehoben. Er war für derartige Entscheidungen gar nicht zuständig.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte den Familienrichter wegen Rechtsbeugung angeklagt und drei Jahre Haft gefordert - nicht, weil er eine juristisch umstrittene Entscheidung getroffen hatte, sondern, weil er an der Vorbereitung des seiner Entscheidung zugrundeliegenden Verfahrens selbst mitgewirkt hatte. Die Verteidiger des Juristen hatten einen Freispruch für ihn beantragt.
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