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Lina E. ist nach BGH-Urteil im Gefängnis

Das Oberlandesgericht Dresden hatte Lina E. im Mai 2023 zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. (Archivbild) / Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Das Oberlandesgericht Dresden hatte Lina E. im Mai 2023 zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. (Archivbild) / Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Als der Bundesgerichtshof im März die Verurteilung von Lina E. bestätigte, befand sich die Linksextremistin auf freiem Fuß. Nun ist sie wieder hinter Gittern - und verbüßt ihre Reststrafe.

Die Linksextremistin Lina E. sitzt nach ihrer rechtskräftigen Verurteilung wegen Angriffen auf Rechtsextreme wieder im Gefängnis. Die 30-Jährige sei seit vergangenem Donnerstag in Haft, bestätigte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Zunächst hatte die Leipziger Volkszeitung berichtet.

Das Oberlandesgericht Dresden hatte Lina E. im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Es sah es als erwiesen an, dass sie von 2018 bis 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war. Das Gericht verurteilte sie zu fünf Jahren und drei Monaten Haft.

Trotzdem kam E. nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft zunächst frei. Der Haftbefehl gegen sie wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Reststrafe sollte sie erst verbüßen, falls und wenn das Urteil rechtskräftig wird. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung legten gegen das Dresdner Urteil Revision ein, so dass der Fall in Karlsruhe landete.

Im März bestätigte der Bundesgerichtshof dann die mehrjährige Haftstrafe gegen die Linksextremistin. Der dritte Strafsenat änderte den Schuldspruch im Detail, ohne dass das aber Auswirkungen auf die Gesamtfreiheitsstrafe hatte. Das Urteil wurde damit rechtskräftig. Wie lange E. nun noch in Haft bleibt, war zunächst unklar. Unter anderem wird ihre Untersuchungshaft berücksichtigt.

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