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Coronamasken-Fall - Urteil gegen Richter im November

Der Bundesgerichtshof verhandelt zu einem Urteil wegen Rechtsbeugung gegen einen Amtsrichter. (Archivbild) / Foto: Martin Schutt/dpa
Der Bundesgerichtshof verhandelt zu einem Urteil wegen Rechtsbeugung gegen einen Amtsrichter. (Archivbild) / Foto: Martin Schutt/dpa

Ein Beschluss zur Maskenpflicht an Schulen macht bundesweit Schlagzeilen. Der Beschluss wird zwar aufgehoben, der Richter jedoch später wegen Rechtsbeugung belangt und verurteilt. Was sagt der BGH?

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe will das Urteil im Revisionsverfahren um einen Weimarer Richter, der nach einem Urteil zur Corona-Maskenpflicht wegen Rechtsbeugung verurteilt worden war, am 20. November verkünden (Az.: 2 StR 54/24). Dem Mann war zur Last gelegt worden, seinen damaligen Beschluss voreingenommen und nicht neutral getroffen zu haben. 

Er hatte die Maskenpflicht an zwei Schulen in Weimar kippen wollen. Seine Entscheidung war mangels Zuständigkeit von anderen Instanzen zwar aufgehoben worden. Später aber kam der Richter wegen Rechtsbeugung vor Gericht und wurde im August 2023 vom Landgericht Erfurt zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Dagegen waren sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung in Revision gegangen. 

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