Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe will das Urteil im Revisionsverfahren um einen Weimarer Richter, der nach einem Urteil zur Corona-Maskenpflicht wegen Rechtsbeugung verurteilt worden war, am 20. November verkünden (Az.: 2 StR 54/24). Dem Mann war zur Last gelegt worden, seinen damaligen Beschluss voreingenommen und nicht neutral getroffen zu haben.
Er hatte die Maskenpflicht an zwei Schulen in Weimar kippen wollen. Seine Entscheidung war mangels Zuständigkeit von anderen Instanzen zwar aufgehoben worden. Später aber kam der Richter wegen Rechtsbeugung vor Gericht und wurde im August 2023 vom Landgericht Erfurt zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Dagegen waren sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung in Revision gegangen.
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