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Stellenstreit - Erst Zusage, dann Absage für AfD-Mitglied

Am Arbeitsgericht in Erfurt gab es eine erste Entscheidung in einem Streit um die Besetzung einer Stelle beim Landesverwaltungsamt mit einem AfD-Mitglied.  / Foto: Martin Schutt/dpa
Am Arbeitsgericht in Erfurt gab es eine erste Entscheidung in einem Streit um die Besetzung einer Stelle beim Landesverwaltungsamt mit einem AfD-Mitglied. / Foto: Martin Schutt/dpa

Ein AfD-Kreistagsabgeordneter bewirbt sich beim Landesverwaltungsamt und erhält eine Zusage – doch die wird zurückgezogen. Nun ist das Arbeitsgericht gefragt.

Im Streit um die Besetzung eines Postens beim Landesverwaltungsamt hat ein AfD-Kreistagsmitglied teilweise Erfolg vor dem Arbeitsgericht in Erfurt. Die betroffene Stelle als Referent in der Heimaufsicht dürfe vorerst nicht besetzt werden, entschied das Gericht in einem einstweiligen Verfügungsverfahren. Zunächst müsse geklärt werden, ob die Absage rechtmäßig sei - zuvor hatte der Mann nämlich eine Zusage erhalten. Dazu werde es voraussichtlich noch im Dezember einen Gütetermin im Hauptsacheverfahren geben, hieß es beim Gericht.

Der Mann aus Nordthüringen hatte sich demnach auf die Stelle beworben und im Sommer eine Zusage erhalten. Allerdings habe sich das Innenministerium eingeschaltet, bevor ein beidseitiger Vertrag zustande gekommen sei. Das Ministerium vertrete die Ansicht, dass der Mann aufgrund seiner Mitgliedschaft in einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei und wegen seines Status‘ als Mandatsträger persönlich nicht für den Posten geeignet sei. Daraufhin sei die Zusage zurückgezogen worden und der Mann zog vor Gericht.

Zu Personalfrage äußere sich das Innenministerium in der Regel nicht öffentlich, hieß es dort.

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