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Neue Bauordnung in Thüringen: Garagen bis zu 50 Quadratmetern ohne aufwendiges Genehmigungsverfahren

Blick auf einen Garagenkomplex aus DDR-Zeiten. / Foto: Sebastian Willnow/dpa/Archivbild
Blick auf einen Garagenkomplex aus DDR-Zeiten. / Foto: Sebastian Willnow/dpa/Archivbild

In Zukunft sollen Garagen bis 50qm ohne Genehmigungsverfahren gebaut werden dürfen. Weitere Regelungen zur Energiewende und Verkehrswende geplant.

In Zukunft sollen Garagen mit einer Größe von bis zu 50 Quadratmetern in der Regel ohne aufwendiges Genehmigungsverfahren gebaut werden dürfen. Das sieht ein Entwurf für eine neue Bauordnung in Thüringen vor, den Bauministerin Susanna Karawanskij (Linke) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung vorstellte. Bisher lag die Größengrenze bei Garagen ohne Bauantrag bei 40 Quadratmetern. Für Grundstücke im Außenbereich von Orten gelten andere Regeln. Die Änderungen in der Bauordnung müssen noch vom Landtag beschlossen werden und können sich noch wandeln. 

Der Entwurf sieht vor allem neue Regelungen im Bereich der Energiewende vor – etwa bei den Abstandsregeln für Wärmepumpen und Solaranlagen. Karawanskij, die auch zuständig für Verkehr ist, sagte, dass die Neufassung der Bauordnung auch die Verkehrswende unterstützen soll. So sei eine Pflicht zur Schaffung von Fahrradstellplätzen vorgesehen.

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