In Thüringen soll es künftig flächendeckend Frauenhäuser und Schutzwohnungen für Betroffene häuslicher Gewalt geben. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedeten die Abgeordneten mit Stimmen von Linke, SPD, Grünen und CDU am Donnerstag im Thüringer Landtag. AfD und FDP enthielten sich.
Künftig Land zuständig
Damit wechselt die Zuständigkeit von den Kommunen auf das Land, das die Einrichtungen künftig auch komplett selbst bezahlen muss. Die Fachaufsicht soll das Familienministerium haben.
Die Linke-Sozialpolitikerin Karola Stange sagte, man schreibe «ein Stückchen Geschichte in Deutschland». Stange erläuterte, dass es in Thüringen aktuell zu wenige Frauenhäuser und Schutzwohnungen für Betroffene häuslicher Gewalt gebe.
Vorwürfe an Kommunen
Den Kommunen warf sie vor, sich teils einen «schlanken Fuß gemacht» zu haben. Teilweise seien Einrichtungen geschlossen und stattdessen Kooperationsvereinbarungen über Landkreisgrenzen hinweg getroffen worden. Frauen hätten in ihrer schwierigen Situation oft viele Kilometer fahren müssen, um einen Unterschlupf für sich und ihre Kinder zu finden. Zudem müssten sie sich auch noch darum kümmern, herauszufinden, wo überhaupt Plätze frei sind.
CDU-Sozialpolitikerin Beate Meißner lobte die Initiative grundsätzlich, kritisierte aber, dass sie spät komme. «Wir haben leider keine flächendeckende Struktur, die es Frauen ermöglicht, in solchen Situationen Schutz zu bekommen», sagte sie. Dies ändere man nun.
Barrierefreie Schutzräume
Die SPD-Abgeordnete Cornelia Klisch sagte, dass statistisch gesehen jeden Tag in Deutschland ein Mann versuche, eine Frau zu töten. «Wir möchten, dass es für alle Schutzräume in Thüringen gibt - und zwar nicht irgendwo, sondern möglichst wohnortnah.»
Das Gesetz thematisiert auch die Barrierefreiheit. Stange sagte, jede Schutzwohnung und Einrichtung müsse perspektivisch auch barrierefrei sein. «Nur barrierefreie Einrichtungen sind in Zukunft noch zu installieren.»
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