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Ramelow: Ländervorstoß bei Elementarschaden-Versicherung

Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident von Thüringen. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident von Thüringen. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow erwägt eine gesetzliche Pflichtversicherung für Elementarschäden und schließt einen Alleingang der Bundesländer nicht aus.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow kann sich notfalls einen Alleingang der Bundesländer bei einer Pflichtversicherung für Elementarschäden vorstellen. Sollte es keine Einigung mit der Bundesregierung darüber geben, könnten die Bundesländer über den Bundesrat einen Gesetzentwurf für eine Pflichtversicherung vorlegen, die vor allem bei Schäden durch Hochwasser einspringt, sagte der Linke-Politiker am Dienstag in Erfurt. Dieser Antrag müsste dann im Bundestag beraten werden. «Wir brauchen einen gemeinsamen Schutz.»

Ramelow erwartet, dass nach den jüngsten schweren Hochwasserkatastrophen eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden auch Thema der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 20. Juni sein wird. «Die Schäden zeigen, wie aktuell das Thema ist.» 

Andere europäische Länder hätten längst Regelungen für Elementarschäden. Über die Details einer Pflichtversicherung, auch für Risikogebiete mit hohem Schadensrisiko, sollte nach der Grundsatzentscheidung diskutiert werden. 

Insellösungen, also eigene Regelungen der einzelnen Bundesländer, lehnte Thüringens Regierungschef ab. «Die machen keinen Sinn. Das führt zu einem Flickenteppich.» Hochwasser und damit das Risiko von Gebäudeschäden mache nicht an Landesgrenzen Halt. 

Das Bundesjustizministerium sieht eine Pflichtversicherung für Elementarschäden bisher kritisch. Eine solche Versicherungspflicht wäre für viele Haushalte «mit drastischen finanziellen Mehrbelastungen verbunden», sagte eine Ministeriumssprecherin am Montag in Berlin. 

Die Länder hatten die Bundesregierung bereits vor mehr als einem Jahr aufgefordert, einen Vorschlag für eine bundesgesetzliche Regelung zur Einführung einer Pflichtversicherung vorzulegen. 

Eine dazu eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nach Angaben des Bundesjustizministeriums jetzt bis zum nächsten Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler ein Ergebnis vorlegen. 

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