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Thüringer Haushalt 2025 erst 2025 verabschiedet

CDU-Fraktionschef Voigt geht davon aus, dass der Haushalt für 2025 erst im nächsten Jahr steht. / Foto: Martin Schutt/dpa
CDU-Fraktionschef Voigt geht davon aus, dass der Haushalt für 2025 erst im nächsten Jahr steht. / Foto: Martin Schutt/dpa

CDU-Fraktionschef Mario Voigt schätzt Verabschiedung des Thüringer Haushalts für 2025 auf 2025. Etatentwurf der scheidenden Regierung zu spät vorgelegt. Finanzierungslücke trotz höherem Haushaltsvolumen.

Der Thüringer Haushalt für das nächste Jahr wird nach Einschätzung von CDU-Fraktionschef Mario Voigt erst 2025 vom Parlament verabschiedet werden können. Der Etatentwurf der scheidenden rot-rot-grünen Regierung, der in der kommenden Woche ins Parlament eingebracht werden soll, sei zu spät vorgelegt worden, sagte Voigt. Angesichts der Zeitabläufe und vorgeschriebenen verfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte sei daher erst «deutlich Anfang des Jahres» mit einem Beschluss zu rechnen.

«Wir werden uns Mühe geben, zügig unterwegs zu sein, weil wir Sicherheit für die handelnden Akteure wollen», betonte Voigt. Auch angesichts der jüngsten Steuerschätzung, wonach die für 2025 geschätzten Einnahmen um 14 Millionen Euro unter den Erwartungen liegen, müsse sich das Land auf «ganz harte Zeiten» einstellen.

Haushaltsentwurf mit Finanzierungslücke

Der Etatentwurf der geschäftsführenden Landesregierung sieht ein Haushaltsvolumen von 13,75 Milliarden Euro und damit 250 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr vor. Für den Etat soll die Rücklage des Landes von derzeit noch etwa 550 Millionen Euro aufgelöst werden. Trotzdem klaffte zuletzt eine millionenschwere Finanzierungslücke, die bisher nicht durch Einnahmen gedeckt ist. Der scheidende Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte von einem technischen Haushalt gesprochen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion, Tilo Kummer, sagte, seine Fraktion wolle in den Beratungen auch eine Änderung der Landeshaushaltsordnung mit auf den Weg bringen. Es gehe darum, Spielräume zur Finanzierung von dringend notwendigen Aufgaben etwa durch eine Verlängerung von Tilgungszeiträumen zu schaffen.

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