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Untreue-Urteil gegen Ex-Anwältin: Strafmaß hat Bestand

Eine frühere Anwältin ist im vergangenen Jahr werfen Untreue am Landgericht Meiningen verurteilt worden - sie ging in Revision. Am Strafmaß ändert sich aber nichts.  / Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa
Eine frühere Anwältin ist im vergangenen Jahr werfen Untreue am Landgericht Meiningen verurteilt worden - sie ging in Revision. Am Strafmaß ändert sich aber nichts. / Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Weil sie Mandantinnen-Geld für sich abgezweigt haben soll, ist eine frühere Anwältin verurteilt worden. Sie ging in Revision - nun kam der Beschluss aus Karlsruhe.

Im Verfahren gegen eine wegen Untreue verurteilte Ex-Anwältin ist die Revision zum Großteil verworfen worden. Aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe geht hervor, dass das Strafmaß des vor einem Jahr am Landgericht Meiningen gefallenen Urteils in der Summe Bestand hat. Lediglich im Tenor gab es demnach leichte Änderungen.

Das Landgericht Meiningen hatte die damals 47-Jährige wegen Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Zudem sollte sie mehr als 350.000 Euro zahlen, was etwa der Höhe der Summe aus den Fällen entsprach, in denen sie Gelder veruntreut hatte. 

Hintergrund ist, dass die nun rechtskräftig verurteilte Ex-Rechtsanwältin für eine Frau das Mandat übernommen hatte, die mitsamt ihrer Kinder bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden war. Die Verurteilte hatte damals die Ansprüche auf Schadens- und Schmerzensgeld für die Mandantin geltend machen sollen - das Geld aber nicht an diese weitergeleitet. Die Frau hatte die Vorwürfe bei Prozessbeginn grundsätzlich eingeräumt und die Taten bedauert.

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