Ihre Strafanzeige gegen zwei Thüringer Verfassungsrichter bringt der AfD-Fraktion harsche Kritik ein. «Dieses durchschaubare Manöver ist ein unwürdiger Angriff auf Institutionen und Menschen», echauffierte sich Stefan Schard, Justizpolitiker in der CDU-Fraktion. Die AfD nehme die Delegitimierung des Rechtsstaats nicht nur in Kauf, sondern betreibe sie vorsätzlich. «Sie verfolgt damit weiter ihre gefährliche Strategie, das Vertrauen in die staatlichen Institutionen zu untergraben und Verfassungsorgane herabzuwürdigen.»
Am Freitag, als im Landtag 31 Jahre Thüringer Verfassung gefeiert wurden, machte die AfD-Fraktion die mit dem Vorwurf der Befangenheit verbundenen Strafanzeige bekannt. Diese richtet sich gegen einen Richter und den Gerichtspräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Die Staatsanwaltschaft Erfurt bestätigte den Eingang der Strafanzeige.
Die beiden Richter waren an der Entscheidung beteiligt, nach der sich der Alterspräsident der AfD bei der konstituierenden und chaotischen Sitzung des Thüringer Parlaments an die Tagesordnung halten musste. Laut AfD-Fraktion richte sich die Anzeige gegen einen Richter, dessen Sohn zu den CDU-Landtagsabgeordneten gehörten, die das Verfassungsgericht angerufen haben. Der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs hätte nach Meinung der AfD die daraus angeblich resultierende Befangenheit des Richters feststellen müssen.
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