Die AfD-Landtagsfraktion ist mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie die Konstituierung des Gremiums zur Verfassungsschutzkontrolle im Landtag verhindern wollte. Der Antrag sei abgelehnt, teilte das Verfassungsgericht in Weimar mit. Dabei geht es um die sogenannte Parlamentarische Kontrollkommission. Sie nahm unmittelbar nach der Entscheidung der Richter nach Angaben des Landtags mit vier statt der vorgesehenen fünf Mitglieder ihre Arbeit auf.
Die Entscheidung der Richter sei wegen der Eilbedürftigkeit zunächst ohne schriftliche Begründung erfolgt, erklärte das Verfassungsgericht. Diese werde später veröffentlicht.
Gremium arbeitet jetzt
Die AfD, die in Thüringen vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft und beobachtete wird, sieht in der Konstituierung des nicht komplett besetzten Gremiums eine nur unvollständige parlamentarische Kontrolle des Amts für Verfassungsschutz sowie eine Verletzung ihrer Rechte. AfD-Kandidaten für das Gremium waren in den vergangenen Jahren reihenweise bei der Wahl im Landtag durchgefallen, nach einer Regeländerung aber auch Kandidaten von Linke und Grünen.
Zur Vorsitzenden des Kontrollgremiums wurde laut Landtag die SPD-Abgeordnete Dorothea Marx, zum Vize-Vorsitzenden der CDU-Abgeordnete Raymond Walk gewählt.
Mit der nötigen Zwei-Dritte-Mehrheit waren in das Gremium zur Verfassungsschutzkontrolle vier Mitglieder von SPD, CDU und FDP gewählt worden. Seit vielen Jahren gibt es Probleme mit der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission.
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten