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Thüringer CDU-Fraktion erwägt Gang zum Verfassungsgerichtshof vor Wahl des Landtagspräsidenten

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, rechnet mit Konflikten bei der Thüringer Landtagspräsidentenwahl. (Archivbild) / Foto: Hannes P. Albert/dpa
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, rechnet mit Konflikten bei der Thüringer Landtagspräsidentenwahl. (Archivbild) / Foto: Hannes P. Albert/dpa

Vor der Wahl des Thüringer Landtagspräsidenten droht die CDU mit Klage vor dem Verfassungsgerichtshof, falls die AfD einen Kandidaten stellt. Konflikt bahnt sich an.

Vor der Wahl des Thüringer Landtagspräsidenten schließt der parlamentarische Geschäftsführer der Thüringer CDU-Fraktion, Andreas Bühl, den Gang zum Verfassungsgerichtshof nicht aus. «Wir werden am Donnerstag auf alle Szenarien vorbereitet sein und sind auch in der Lage, sehr schnell an den Verfassungsgerichtshof heranzutreten, wenn das nötig werden sollte», sagte Bühl der Deutschen Presse-Agentur nach Beratungen der parlamentarischen Geschäftsführer im Landtag. Dafür sollen auch Schriftsätze vorbereitet werden, so Bühl. 

AfD hat Vorschlagsrecht

Der Thüringer Landtag kommt am Donnerstag zum ersten Mal nach der Wahl vom 1. September zusammen, um sich zu konstituieren. Dabei soll auch ein neuer Landtagspräsident gewählt werden. Die AfD hat als stärkste Kraft das Vorschlagsrecht, die anderen Fraktionen wollen aber keinen AfD-Kandidaten wählen. CDU und BSW wollen die Geschäftsordnung ändern, damit von Anfang an auch andere Fraktionen Vorschläge für den Posten machen können. Für die CDU soll der Abgeordnete Thadäus König als Landtagspräsident kandidieren. 

Der sich anbahnende Konflikt könnte nach Einschätzung des Alterspräsidenten Jürgen Treutler (AfD) schon an der Tagesordnung aufbrechen. Auch Bühl sagte, es verfestige sich der Eindruck, dass die AfD schon die Tagesordnung mit dem Punkt zur Änderung der Geschäftsordnung infrage stellt. 

Fortsetzung am Freitag und Samstag möglich

Aus dem Kreis der parlamentarischen Geschäftsführer hieß es, bei der Fortsetzung einer Landtagssitzung am Freitag wolle man bis maximal 22.30 Uhr zu tagen. Sollte es nötig sein, werde die Sitzung dann am Samstag ab 9.30 Uhr fortgesetzt, hieß es übereinstimmend. Eine Fortsetzung am Sonntag sei nicht beabsichtigt.

Im Gespräch mit den parlamentarischen Geschäftsführern habe Landtagsdirektor Jörg Hopfe zugesichert, dass die Mitarbeiter der Verwaltung auch am Freitagabend sowie am Samstag bereitstehen würden, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der konstituierenden Sitzung zu gewährleisten. Wie genau sich die Landtagsverwaltung darauf vorbereitet, wollte eine Sprecherin des Landtages nicht sagen und ließ eine entsprechende Anfrage unbeantwortet.

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