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Urteil: Polizei hätte gegen Sitzblockade bei Auftritt von Björn Höcke vorgehen müssen

Björn Höcke steht am 25. Juni 2023 mit AfD-Sympathisanten vor Gegendemonstranten nahe einer Gedenkstele. / Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Björn Höcke steht am 25. Juni 2023 mit AfD-Sympathisanten vor Gegendemonstranten nahe einer Gedenkstele. / Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Gericht urteilt: Polizei hätte gegen Sitzblockade vor Auftritt von Björn Höcke vorgehen müssen. AfD bricht Kundgebung ab. Jahrestag der Würzburger Messerattacke.

Die Polizei hätte laut einem Gerichtsurteil gegen eine Sitzblockade vorgehen müssen, die einen Auftritt von Björn Höcke (AfD) im vergangenen Juni in Würzburg verhinderte. Das entschied das Verwaltungsgericht Würzburg nach einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Demnach war das unterlassene Einschreiten rechtswidrig. Die genaue Begründung des Urteils soll in einigen Wochen veröffentlicht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für den 25. Juni 2023 hatte die AfD eine Kundgebung in Würzburg geplant. Teilnehmen wollte auch der thüringische AfD-Chef Höcke, den der dortige Landesverfassungsschutz als Rechtsextremisten einstuft. Allerdings bildeten Tausende Gegendemonstranten eine Sitzblockade. Die AfD brach ihre Kundgebung, an der laut Polizei 70 Personen teilnahmen, ab. Der AfD-Bezirksverband Unterfranken klagte nun gegen den Freistaat beziehungsweise die Polizei Unterfranken.

Der 25. Juni ist der Jahrestag der sogenannten Messerattacke von Würzburg. Am 25. Juni 2021 hatte ein psychisch kranker Mann in der Innenstadt drei Menschen getötet, neun Menschen waren teils schwer verletzt worden und viele weitere traumatisiert. Der Flüchtling aus Somalia war einem Gutachten zufolge paranoid schizophren und hörte damals Stimmen, die ihm die Tat befohlen hatten.

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