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Verfassungsgericht verkündet Urteil im Streit zwischen AfD-Fraktion und Landesregierung

Weil die AfD-Fraktion unzufrieden mit einer Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Antwort zur Arbeit des Verfassungsschutzes ist, hat sie am Verfassungsgerichtshof in Weimar geklagt.  / Foto: Martin Schutt/dpa
Weil die AfD-Fraktion unzufrieden mit einer Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Antwort zur Arbeit des Verfassungsschutzes ist, hat sie am Verfassungsgerichtshof in Weimar geklagt. / Foto: Martin Schutt/dpa

Wie weit reicht das parlamentarische Informationsrecht? Auch um diese Frage geht es im Zwist zwischen der AfD-Fraktion und der Landesregierung. Im November entscheidet das Verfassungsgericht.

Im Streit zwischen der AfD-Fraktion im Landtag und der Landesregierung um Informationen zur Arbeit des Verfassungsschutzes verkündet das Verfassungsgericht am 20. November ein Urteil. Das teilte ein Sprecher des Gerichtshofs in Weimar nach einer mündlichen Verhandlung in der Sache mit. 

Abgeordnete der AfD-Fraktion hatten geklagt, weil sie unzufrieden mit einer Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage aus dem vergangenen Jahr waren. In der Kleinen Anfrage ging es um Fragen zur mutmaßlichen Nutzung gefälschter Benutzerkonten («Fake Accounts») seitens des Verfassungsschutzes in Chat-Gruppen und sozialen Netzwerken bei der Ermittlung gegen politisch motivierte Kriminalität.

Die Landesregierung beantwortet die Fragen unter dem Verweis auf die Geheimhaltungspflicht für Details der Verfassungsschutzarbeit damals nicht. Die AfD-Fraktion sah deswegen ihren Informationsanspruch verletzt.

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