Im Streit zwischen der AfD-Fraktion im Landtag und der Landesregierung um Informationen zur Arbeit des Verfassungsschutzes verkündet das Verfassungsgericht am 20. November ein Urteil. Das teilte ein Sprecher des Gerichtshofs in Weimar nach einer mündlichen Verhandlung in der Sache mit.
Abgeordnete der AfD-Fraktion hatten geklagt, weil sie unzufrieden mit einer Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage aus dem vergangenen Jahr waren. In der Kleinen Anfrage ging es um Fragen zur mutmaßlichen Nutzung gefälschter Benutzerkonten («Fake Accounts») seitens des Verfassungsschutzes in Chat-Gruppen und sozialen Netzwerken bei der Ermittlung gegen politisch motivierte Kriminalität.
Die Landesregierung beantwortet die Fragen unter dem Verweis auf die Geheimhaltungspflicht für Details der Verfassungsschutzarbeit damals nicht. Die AfD-Fraktion sah deswegen ihren Informationsanspruch verletzt.
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