Verbraucher in Thüringen, die wegen hoher Energierechnungen in Zahlungsnot geraten, können weiterhin Hilfe in Anspruch nehmen. Der Härtefallfonds zur Bewältigung der Energiekrise für private Haushalte laufe noch bis Ende Oktober, teilte das Thüringer Sozialministerium am Montag in Erfurt mit. Aus diesem Topf könnten private Haushalte per Antrag Finanzhilfe bekommen, wenn eine Unterbrechung der Energieversorgung drohe. Das könnte beispielsweise bei hohen Nachzahlungen, die die Verbraucher finanziell überfordern, der Fall sein. Es gehe darum, «einen angemessenen Grundbedarf an Haushaltsenergie und Heizung für private Haushalte in existenzieller Not sicherzustellen», erkläre das Ministerium. Dafür stehe in diesem Jahr eine Million Euro zur Verfügung.
Unterstützung könnten Verbraucher dann beantragen, wenn die Unterbrechung der Energieversorgung angedroht werde oder bereits erfolgt sei. Allerdings dürfen sie keine anderen Sozialleistungen beziehen - wie Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz. Zudem sei nur eine einmalige Hilfe möglich. Anlaufstellen für betroffene Verbraucher seien die Thüringer Verbraucherinsolvenzstellen, die die Einzelfälle vorab prüfen. Die Anträge würden dann vom Landesverwaltungsamt weiterbearbeitet. Verbraucher könnten die Anträge bis 31. Oktober stellen.
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