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Ausschuss macht Weg für Verfassungsänderung frei

Blick in eine Plenarsitzung des Thüringer Landtags. / Foto: Martin Schutt/dpa
Blick in eine Plenarsitzung des Thüringer Landtags. / Foto: Martin Schutt/dpa

Jahrelang wurde in Thüringen um eine Änderung der Landesverfassung gerungen. Nun ist der Weg frei. Für einen umstrittenen Änderungsvorschlag gab es allerdings keine Mehrheit.

Nach jahrelangen Diskussionen ist der Weg für eine Änderung der Thüringer Verfassung frei. Künftig sollen das Ehrenamt und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden, wie Teilnehmer des Verfassungsausschusses nach einer Sitzung am Montag berichteten. Auch das Prinzip der Nachhaltigkeit soll demnach verankert werden. Der Landtag muss noch zustimmen.

Mehr Planbarkeit für Kommunen

Für Kommunen soll es mit der Änderung mehr Planbarkeit geben. So wurde klarer als bisher formuliert, dass Gemeinden Geld vom Land bekommen, wenn ihnen Aufgaben übertragen werden. Künftig soll in der Verfassung auch nicht mehr von «Behinderten», sondern von «Menschen mit Behinderung» geschrieben werden. Gesetze sollen künftig auch elektronisch verkündet werden können. Außerdem wird ein Europa-Bekenntnis aufgenommen.

Die vom Ausschuss gebilligten Änderungen müssen noch mit einer Zweidrittelmehrheit im Thüringer Landtag beschlossen werden. Dafür muss neben der rot-rot-grünen Koalition auch die CDU im Plenum für die Änderung stimmen. Sowohl Vertreter der Regierungskoalition als auch der CDU und der FDP zeigten sich nach der Ausschusssitzung am Montag zufrieden. Die erforderliche Mehrheit gilt nach dpa-Informationen als wahrscheinlich.

Wahl des Ministerpräsidenten nicht neu geregelt

Der zuvor umstrittene Punkt, die Wahl des Ministerpräsidenten im dritten Wahlgang konkreter zu regeln, wurde bei der Einigung ausgeklammert. Im Vorfeld hatten unter anderem Innenminister Georg Maier (SPD) und die CDU auf eine solche Änderung gedrungen. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte sie abgelehnt.

Im dritten Wahlgang gilt damit weiterhin die Regelung, dass derjenige gewählt ist, der die meisten Stimmen auf sich vereint. Wenn aber nur ein Kandidat antritt, gilt als umstritten, ob dieser dann auch mit mehr Nein- als Ja-Stimmen gewählt wäre. Auch juristische Meinungen dazu gehen teils auseinander.

In Thüringen wurde jahrelang um eine Verfassungsreform gerungen. Bereits 2021 hatten Vertreter von Linke, SPD, Grünen und CDU zwei Anträge zu möglichen Verfassungsänderungen gemeinsam unterschrieben. Umgesetzt wurde die Reform aber lange nicht. Nach Darstellung der CDU handelte es sich im Zwischenstände. Noch im März hatte es heftige Debatten zu dem Thema im Landtag gegeben. Damals hatte die CDU noch auf die Änderung der Regeln zum dritten Wahlgang beharrt.

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