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Bundesrat billigt Bezahlkarte für Asylbewerber

Peter Tschentscher (oben M, SPD),  Bundesratspräsident und Erster Bürgermeister und Präsident des Hamburger Senats, im Bundesrat. / Foto: Wolfgang Kumm/dpa/Archivbild
Peter Tschentscher (oben M, SPD), Bundesratspräsident und Erster Bürgermeister und Präsident des Hamburger Senats, im Bundesrat. / Foto: Wolfgang Kumm/dpa/Archivbild

Die Ampel-Koalition verabschiedet Bezahlkarte für Asylbewerber im Bundesrat ohne große Debatte. Soziale und kulturelle Teilhabe garantiert.

Die in der Ampel-Koalition lange umstrittene Bezahlkarte für Asylbewerber ist ohne große Debatte vom Bundesrat verabschiedet worden. Die bundesgesetzliche Regelung zu solchen Karten sei zwar eigentlich überflüssig, da die Länder die Bezahlkarten auch ohne diese hätten einführen können, sagte Thüringens Migrationsministerin Doreen Denstädt (Grüne) am Freitag in Berlin. Da die nun gefundene Regelung für das Zahlungsmittel so ausgestaltet worden sei, dass die soziale und kulturelle Teilhabe von Geflüchteten garantiert bleibe, spreche nun aber auch nichts gegen eine Zustimmung zu dem Entwurf.

Mehrere Länder hatten den Bund aufgefordert, einen gesetzlichen Rahmen für die Bezahlkarte zu schaffen. Asylbewerber sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben über die Karte enthalten. Dafür soll es weniger Bargeldzahlungen geben. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen. Ob sie die Karte tatsächlich einführen und wie sie die Nutzung ausgestalten, können die Länder dann selbst entscheiden. Vor allem Politikerinnen und Politiker der Grünen hatten in den vergangenen Monaten gefordert, der Gesetzentwurf müsse so formuliert werden, dass eine erhebliche Einschränkung der Rechte von Geflüchteten in einzelnen Regionen ausgeschlossen werde.

In einer Rede, die Staatssekretär Bernd Krösser zu Protokoll gab, verwies das Bundesinnenministerium zudem auf andere mit dem Gesetz verbundene Änderungen. Beispielsweise sollen künftig sollen bestimmte Daten zum Leistungsbezug im Ausländerzentralregister (AZR) abgebildet werden. Insbesondere den Ausländer- und den Leistungsbehörden werde die Arbeit damit deutlich erleichtert, da sehr viele Abfragen untereinander «ins Blaue hinein» dadurch entbehrlich würden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte nach dem Beschluss des Bundesrats: «Es ist gut, dass Bund und Länder in der Migrationspolitik gemeinsam pragmatisch handeln.» Sie verwies zudem auf die Einigung auf ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem. Dies sei der Schlüssel, «um die irreguläre Migration zu begrenzen, unsere Kommunen durch eine gerechtere Verteilung in Europa zu entlasten und humanitäre Standards in Europa festzuschreiben». Ziel sei es, diese Reform schnellstmöglich umzusetzen - hierüber wollten die EU-Innenministerinnen und Innenminister am Montag in Gent beraten.

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